Weitere Informationen zum Vorhaben
Das beantragte Vorhaben entspricht den stadtentwicklerischen und stadtplanerischen Vorgaben. Es kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Wohn- und verträgliche Gewerbenutzungen miteinander zu kombinieren und den Standort deutlich aufzuwerten. Das Vorhaben unterstützt den Ansatz „Stadt der kurzen Wege“, wird die städtebauliche Situation deutlich verbessern und leistet durch die Nachverdichtung und Wiedernutzbarmachung von Flächen an dieser Stelle auch einen Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden.
Da im VBB eine zulässige Grundfläche von deutlich weniger als 20.000 Quadratmetern ausgewiesen wird, sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gegeben.
Zusammenfassend lässt sich das Quartier wie folgt gliedern:
- Norden: Schaffung einer markanten städtebaulichen Dominante mit neun Obergeschossen und einem Staffelgeschoss zur winzerlaer Straße
- Süden: Gebäude mit fünf Obergeschossen zur Friedrich-Zucker-Straße in Anlehnung an die umgebende Bebauung
- Westen: kleines Hanggebäude mit drei Obergeschossen und Gründach als Übergang und Bezug zu den oberhalb befindlichen Freiflächen
- Dachterrasse auf Erdgeschoss: grüner Innenhof mit privatgemeinschaftlichem Aufenthaltsbereich für die Mieter
Letzter Beschluss zum Vorhaben
- Beschlussvorlage 22/1752-BV - Beschluss des Stadtrates vom 22.03.2023 "Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-Am 08 "Wohn- und Geschäftsquartier Friedrich-Zucker-Straße""
- Beschlussvorlage 22/1751-BV – Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 08.12.2022 „Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohn- und Geschäftsquartier Friedrich-Zucker-Straße““
Aktueller Bearbeitungsstand
Der Einleitungsbeschluss wurde vom Stadtrat am 15.12.2022 gefasst. Damit konnte die Erarbeitung des Vorentwurfs beginnen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange (TöB´s) gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 30.05. - 19.06.2023. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 25.05.2023 im Amtsblatt Nr. 21/23 [PDF].
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte
Die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen werden gesichtet und hinsichtlich ihrer Relevanz für die Erarbeitung des Planentwurfs bewertet. Der Planentwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls öffentlich auszulegen, dazu ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird voraussichtlich im IV. Quartal 2024 vorliegen.
Kosten soweit bezifferbar
Die Kosten der Planung übernimmt die Vorhabenträgerin.
Betroffenes Gebiet
Winzerla
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Wirtschaft / Arbeit
Bürgerbeteiligung
Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.
Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.
Aktualisierungsdatum
14.08.2024
Versionsnummer
3.0
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