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Netzstraße und Stadthof – Beschlüsse wurden im Stadtentwicklungsausschuss gefasst – Straßenbaubeiträge
Allgemein

Netzstraße und Stadthof – Beschlüsse wurden im Stadtentwicklungsausschuss gefasst

Blick in die Netzstraße vor dem Ausbau. Links der Gehweg, daneben die asphaltierte Straße mit sichtbaren Schäden.

Am Donnerstag, dem 15.09.2017, wurden im Stadtentwicklungsausschuss (SEA) des Jenaer Stadtrates zwei Beschlussvorlagen der Abteilung Beiträge bestätigt.

Netzstraße

Für die Netzstraße wurde die Absicht zur grundhaften Erneuerung (Beschluss Nr. 17/1339-BV) mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich gefasst. Beschlossen wurde, die Netzstraße grundhaft zu erneuern, ausgenommen der im Jahr 2001 hergestellten Straßenbeleuchtung. Hier finden Sie einen Übersichtsplan.

Blick in die Netzstraße vor dem Ausbau. Rechter Hand der Gehweg, links ein parkendes Auto.
KSJ | Blick in die Netzstraße vor dem Ausbau.

Begründung:

Grundlage der beabsichtigten baulichen Maßnahme ist der Zustand des Straßenkörpers, der Straßenoberfläche und der Gehwege. In der Netzstraße hat die Stadt Jena in den vergangenen 18 Jahren rund 59.700 Euro für verschiedenste
Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen ausgegeben, ohne dass sich der Zustand der Netzstraße nachhaltig verbessert hätte. Da davon ausgegangen werden muss, dass sich diese Situation auch zukünftig nicht ändern wird, ist jetzt eine Investivmaßnahme geboten.

Vorstellung im Ortsteilrat

Dem Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss vorausgegangen war die Beteiligung des Ortsteilrates Wenigenjena in seiner Sitzung am 06.09.2017, in der von der Abteilung Strategie und Planung und der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena die Maßnahme vorgestellt und Fragen geklärt wurden. Auch betroffene Bürger waren, wie auch zur Sitzung des SEA, anwesend und konnten Fragen stellen. An dieser Stelle sei nochmals gesagt, dass die Abteilung Beiträge jederzeit für offene Fragen zur Verfügung steht. Gern kann auch ein termin ausgemacht werden, um ausführliche Erläuterungen zur Beitragserhebung zu erhalten.

Außerdem werden die betroffenen Grundstückseigentümer in einem Informationsschreiben und einer Informationsveranstaltung, deren termin noch nicht feststeht, über die Baumaßnahme informiert und können hierbei Einsicht in die Planungsunterlagen nehmen und Anregungen geben.

Stadthof in Lobeda-Altstadt

Die Beschlussvorlage Nr. 17/1439-BV „Grundhafte Erneuerung der Ortsdurchfahrt Lobeda Altstadt II /Stadthof“ wurde ebenfalls mehrheitlich, mit 8 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, vom SEA bestätigt und kann somit in der nächsten Sitzung des Jenaer Stadtrates behandelt werden. Hier finden Sie den Übersichtsplan.

Der Stadthof in Jena Lobeda-Altstadt vor der Baumaßnahme, die Straße ist mit Kopfsteinpflaster ausgelegt. Im Vordergrund ein parkendes Auto.
KSJ | Stadthof in Jena Lobeda-Altstadt vor der Baumaßnahme

Begründung und bisheriger Verlauf

Zum geplanten Ausbau der kompletten Ortsdurchfahrt Lobeda-Altstadt, bestehend aus der Susanne-Bohl-Straße, dem Stadthof und der Marktstraße gibt es einen Absichtsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Jena vom September 2007.

Der Grund für die Ausbaumaßnahme, die auch die Verbesserung der gesamten verkehrlichen Situation der Ortsdurchfahrt beinhaltet, ist der schlechte Straßenzustand aller drei Straßen, welcher hauptsächlich auf das Alter der Verkehrsanlage sowie den in den letzten zwei Jahrzehnten gestiegenen Verkehr zurückzuführen ist. Zudem entspricht der Fahrbahnaufbau nicht den heutigen Regeln des Straßenbaus und wird deshalb den wachsenden Ansprüchen an das Verkehrsaufkommen nicht mehr gerecht.

Die Gestaltung der Ortsdurchfahrt war bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen mit dem Ortschaftsrat sowie den Anliegern. Im Juni 2006 fand hierzu in Lobeda-Altstadt ein Planungsworkshop mit den Grundstückseigentümern statt, ein Jahr später gab es eine weitere Informationsveranstaltung u. a. mit dem zuständigen Straßenplaner und dem Denkmal- und Sanierungsamt.

Die Oberflächengestaltung der kompletten Ortsdurchfahrt Lobeda-Altstadt ist am 26.07.2007 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt worden; am 05.07.2012 beschloss der SEA die Straßenplanung für die Susanne Bohl-Straße und den Stadthof. Bei der Herstellung der Susanne-Bohl-Straße wurden auch bereits Teile des Stadthofs mit hergestellt; die Fertigstellung der Straße Stadthof ist für 2018 vorgesehen.

Die beitragspflichtigen Grundstückseigentümern der Straße Stadthof wurden vom Kommunalservice Jena schriftlich sowie in einer Informationsveranstaltung am 29.10.2013 über die Baumaßnahme informiert und konnten hierbei Einsicht in die Planungsunterlagen nehmen und Anregungen geben.

/AE

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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