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Überblick Projektbeschreibung
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Planungsprozess
durch das Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt

Dargestellt wird der Prozess des Findens einer Aufgabenstellung zur Vermarktung und Bebauung des eichplatzAreals im Zusammenspiel aus Bürgerschaft, Verwaltung und Kommunalpolitik.

Im März 2015 hat Jenas Stadtrat beschlossen, die Entwicklung des Areals um den eichplatz wieder aufzunehmen, nachdem 2014 die vorhergehenden Planungen per Bürgerentscheid abgelehnt wurden.

Am 30.10.2015 startete der neue Prozess zur Entwicklung des eichplatzAreals mit einer öffentlichen Auftaktveranstaltung, an der etwa 200 Interessierte teilnahmen.

Das Themenspektrum erstreckte sich von allgemeinen Grundsätzen über Fragen zu Nut­zungen, Städtebau und Architektur, Verkehrsorganisation, Maß/Verhältnis von Bebauung zu Freiraum bis hin zu Möglichkeiten der Umsetzung. Die erarbeiteten Ergebnisse wurden zu den vorliegenden 10 Grundsätzen formuliert.

Der Rahmenplan für das eichplatzAreal ist das Destillat aus den 10 Grundsätzen und den Diskussionen des Werkstattgremiums. Er ist insoweit als Vorstufe zum Bebauungsplan anzusehen. Beide – Rahmenplan und Bebauungsplan – sind bzw. werden durch Stadtratsbeschluss kommunal verbindlich.

Im Juni 2017 beschloss der Stadtrat, die Vermarktung in einem ersten Schritt zunächst nur für ca. 5.000 m² (Baufeld A) voranzutreiben.

Durch den Stadtratsbeschluss vom Februar 2018 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, das EU-weite Investorenauswahlverfahren "eichplatzAreal – Baufeld A" zu starten und eingehende Angebote anhand einer ebenfalls beschlossenen Matrix zu werten.

Nachdem für Baufeld A inzwischen ein Projektentwickler gefunden wurde und das angebotene Vorhaben nun „nur noch“ in die Realität umgesetzt werden muss, rückt die Entwicklung des Baufeldes B in den Fokus.

Die guten Erfahrungen beim Umgang mit Baufeld A lassen erwarten, dass der Verfahrensablauf bezüglich Baufeld B ganz ähnlich sein wird: die Veranstaltungen des Werkstattgremiums werden das weitere Vorgehen diskutieren und dem Stadtrat vorschlagen, und die Stadtverwaltung einschließlich ihrer Eigenbetriebe wird – sofern der Stadtrat entsprechende Beschlüsse fasst – dieses Vorgehen umsetzen.

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