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Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-J 41 "Steinweg Tower"
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-J 41 "Steinweg Tower"

Die GW Projects GmbH plante auf der Baufläche zwischen Frauengasse und Steinweg die Errichtung eines Hochhaus-/ Gebäudekomplexes für Büro- und Wohnnutzungen. Neben fünf- und sechsgeschossigen Gebäuden sowie einer achtstöckigen Bebauung ist am Steinweg ein Hochpunkt vorgesehen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Auf Grund der Baumasse und der vorgesehenen Bauhöhe wird ein Bebauungsplanverfahren erforderlich, um die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung eines solchen Gebäudekomplexes zu erhalten. Zudem sichert das Planverfahren ein ausreichendes Steuerungs- und Mitspracherecht durch den Stadtrat und die Öffentlichkeit.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 19/0004-BV - Beschluss des Stadtrates vom 05.06.2019 "Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 41 "Steinweg Tower"- Verlängerung der Auslegungsfrist und Ergänzung der Auslegungsunterlagen"
  • Beschlussvorlage 18/1701-BV - Beschluss des Stadtrates vom 18.04.2018 "Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 41 "Steinweg Tower""
  • Beschlussvorlage 18/1700-BV - Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 22.03.2018 "Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Steinweg Tower""

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Planungsstand des Vorentwurfs wurde am 28.05.2019 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung präsentiert. Die öffentliche Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 03.06.2019 - 16.12.2019. In seiner Sitzung am 19.06.2019 hat der Stadtrat beschlossen, die Auslegungsfrist zu verlängern und die Auslegungsunterlagen zu ergänzen.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die Planung wurde durch die Vorhabenträgerin grundsätzlich überarbeitet. Um die geänderten Planungsziele zu verdeutlichen, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan unter der Bezeichnung VBB-J 41 "Quartier 22" weitergeführt.

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten trägt der Vorhabenträger.

Betroffenes Gebiet

Jena-Zentrum

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Stadtentwicklung / Stadtplanung
Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gem. den Vorschriften des BauGB.

Informell: Ja.
Mögliche informelle Beteiligungsformate werden gemeinsam mit dem Vorhabenträger abgestimmt.

Aktualisierungsdatum

29.04.2021

Versionsnummer

3.0

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