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Sie befinden sich nicht auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg.
Westlich des Bahnüberganges ist beschildert: Gehweg + Radverkehr frei

dies bedeutet, sie dürfen(!) hier mit dem Rad auf dem Gehweg fahren. Mit Schrittgeschwindigkeit.
Sie dürfen aber auch - wie in ca. 95% der Straßenkilometer in Deutschland - ganz legal auf der Fahrbahn fahren. Was übrigens nach StVO der Regelfall (also das "Normal") ist.

Die Lösung Ihres (durchaus zutreffenden!) Problems besteht nun darin, erst gar nicht auf dem Gehweg zu fahren. Oder dann eben abzusteigen und auf dem Gehweg zu schieben.

Der Fachdienst Mobilität könnte aber auch einfach die widerrechtlich angeordnete Benutzungspflicht zwischen Wiesenstraße und BÜ abordnen...
und den Gehweg Gehweg bleiben lassen, ohne Rad Fahrende in Sackgassen zu locken und "soziale Benutzungspflichten" zu schaffen.

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