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<strong>vorhaben</strong>bezogener Bebauungsplan VBB-Wj 20 "Erweiterung Wohnen nördlich der Karl-Liebknecht-Strasse"
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vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-Wj 20 "Erweiterung Wohnen nördlich der Karl-Liebknecht-Strasse"

Die vorhabenträgerin Wohnungsgenossenschaft „Carl Zeiss“ eG beabsichtigt die Erweiterung der sich momentan im Bau befindenden Wohnanlage nördlich der Karl-Liebknecht-Straße. Die neue Bebauung soll den östlichen Abschluss des Baugebietes nördlich der Karl-Liebknecht-Straße im Ortsteil Wenigenjena bilden.

Weitere Informationen zum vorhaben

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden im Einzelnen folgende städtebaulichen Ziele verfolgt:

  • Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit Wohnungen in unterschiedlichen Größen sowie Sicherung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität;
  • Begrünung der Dachflächen;
  • Unterbringung der notwendigen Stellplätze in einer Tiefgarage mit Einfahrt von Westen;
  • Anschluss der Neubebauung an das in Entstehung befindliche Nahwärmenetz;
  • Erhalt, Aufwertung und Sicherung der Grünzone entlang des Gembdenbaches;
  • Sicherung der Erschließung, einschließlich des Radverkehrs, für den späteren Ausbau entlang der Karl-Liebknecht-Straße;
  • Schaffung und Sicherung der fußläufigen Durchlässigkeit des Areals für die Öffentlichkeit.

Letzter Beschluss zum vorhaben

  • Beschlussvorlage Nr. 22/1651-BV - Beschluss des Stadtrates vom 16.11.2022 "Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan B-Wj 20 "Erweiterung Wohnen nördlich der Karl-Liebknecht-Straße""
  • Beschlussvorlage Nr. 22/1652-BV - Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 10.11.2022 "Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Einleitungsbeschluss wurde vom Stadtrat am 16.11.2022 gefasst. Damit konnte die Erarbeitung des Vorentwurfs beginnen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange (TöB´s) gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgten in der Zeit vom 14.08. - 01.09.2023. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 27.07.2023 im Amtsblatt Nr. 30/23 [PDF].

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen werden gesichtet und hinsichtlich ihrer Relevanz für die Erarbeitung des Planentwurfs bewertet. Der Planentwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls zu veröffentlichen, dazu ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird voraussichtlich im IV. Quartal 2024 vorliegen.

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten der Planung übernimmt die vorhabenträgerin.

Betroffenes Gebiet

Wenigenjena

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Zuge des Planverfahrens gemäß Baugesetzbuch.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Verfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

14.08.2024

Versionsnummer

3.0

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