#3919-2020

Beschreibung des Mangels

Im Bereich zwischen Einmündung Krautgasse und E-A-Straße (Richtung Theater) wurde der Radweg in einen Fussweg umgestaltet mit der Freigabe für Radfahrer ihn mit zubenutzen.

Leider ist diese Mitbenutzung weder an der Ampel am Anatomieturm noch an der Goethe Galerie zu erkennen, so dass es häufig zu Konflikten zwischen wartenden Fussgängern und ankommenden Radfahrern kommt. die mal vorhandenen Bilder der Radfahrer wurden im Rahmen der Umschilderung entfernt.

Hier sollte dringend eine Anpassung erfolgen um weitere (Beinahe)Unfälle zu verhindern. Der Schutz der Fussgänger muss Vorrang haben.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.927813050432, 11.583358347416

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

beim Fußweg an der westliche Seite des Leutragrabens und der Schillerstraße handelt es sich um einen Gehweg, der durch Zusatzzeichen für die Verkehrsart "Radverkehr" freigegeben ist. Fahrbahnmarkierungen mit dem "Radfahrersymbol" würden den Anschein eines Radweges erwecken und können deswegen nicht aufgebracht werden.  Dazu verweise ich auf § 41 Anlage 2 Rn.Nr.18: "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur in Schrittgeschwindigkeit fahren."

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4011-2020, die neue ID ist: #3919-2020.

Kommentare

Meines Wissens ist eine extra Kennzeichnung eines Fusswegs der für Radfahrer mitbenutzt werden kann, weder an Ampelanlagen noch durch Piktogramme auf dem Weg erforderlich. Die Intention ist hier dass der Hauptweg für Radfahrer die Fahrbahn ist.

Es ist gut, daß die Bodenbemalung mit Fahrradsymbolen entfernt wurde, weil viele Kraftfahrer derartige Symbole als benutzungspflichtigen Radweg mißdeuten und dann der Meinung sind, Radfahrer hätten auf der Fahrbahn nichts verloren. Das führt zu engerem Überholen und ist der Sicherheit der Radfahrer abträglich. Deshalb sollte der jetzige Zustand nicht verändert werden. Gut gemeint und gut gemacht sind oft zweierlei.

Selbstverständlich haben sich Radfahrer auf dem Gehweg zu benehmen (u.a. müssen sie Schrittgeschwindigkeit fahren).

Es geht doch in meiner Meldung nicht darum den Weg für Radfahrer besser zu kennzeichnen, sondern darum, den Fussgängern an den hoch frequentierten Ampeln zu zeigen: Achtung hier dürfen Radfahrer fahren. Diese Information fehlt. Bitte nachbessern.

Eine solche Kennzeichnung hätte Nebenwirkungen (siehe 2. Kommentar), die den Nutzen überwiegen. Um es deutlicher zu formulieren: "Gut gemeint" ist das Gegenteil von "gut gemacht".

Es ist nun mal so dass hier die Radfahrer auf Fusswegen zu besonderer Rücksicht auf die Fußgänger gefordert sind nicht umgekehrt. Deshalb ist eine zusätzliche Kennzeichnung nicht erforderlich.

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