"Ein gleiches Schild steht auch 30 Meter weiter auf dem gleichen Weg an der Kreuzung zur Post."
Dazu der Hinweis:
an der Einmündung Ernst-Abbe-Straße steht zwar das Zeichen "Gehweg" (Z.239), jedoch mit Zusatzzeichen "Radverkehr frei". Das ist ein Unterschied.
Denn damit (mit dem Zusatzzeichen) ist die gesamte gepflasterte Fläche vor dem Eingang zur Post bis zum Ernst-Haeckel-Platz für den Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit freigegeben; eine Unterscheidung Gehweg / Radweg gibt es dann nicht mehr.
Damit haben wir in der Tat die sehr bescheidene Situation, dass optisch identische Flächen
an der einen Stelle nur dem Fußverkehr vorbehalten sind,
aber direkt angrenzend wieder für Rad- UND Fußverkehr gedacht sind.
Dass der Fachdienst mit der Beschilderung vor der Post vermutlich etwas anderes beabsichtigt hat: ja vielleicht.
Korrektur
Permalink