Stadt Jena legt genehmigungsfähigen Haushalt vor
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Finanzielle Handlungsfähigkeit bleibt erhalten
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Weiter hohe Investitionsprogramme für eine erfolgreiche Entwicklung der Stadt Jena
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Kultur, Soziales und freiwillige Leistungen als weiterhin wichtige Bestandteile der Stadt
Die Stadt Jena hat den Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 aufgestellt. Mit einem Gesamtvolumen von 468,3 Mio. Euro für 2025 sowie einer Vielzahl von Maßnahmen zur Konsolidierung, konnten die gesetzlichen Anforderungen an einen genehmigungsfähigen Haushalt eingehalten werden. Dies ist ein bedeutender Schritt, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Jena auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten zu bewahren. Der Haushaltsentwurf liegt dem Stadtrat als Beschluss für die Sitzung am 18.12.2024 vor.
Woher kommen die Mittel und wofür werden sie verwendet?
Der Haushaltsplan zeigt, wie sich die finanziellen Ressourcen der Stadt Jena verteilen. Im Jahr 2025 setzt sich der Haushalt wie folgt zusammen:
Einnahmen:
- Steuern: 172,6 Mio. €
- Zuschüsse von Bund und Land: 216,9 Mio. €
- Leistungsentgelte: 16,5 Mio. €
- Erstattungen: 28,0 Mio. €
- Sonstige Einnahmen: 11,2 Mio. €
- Gesamteinnahmen: 445,2 Mio. €
Ausgaben:
- Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: 54,0 Mio. €
- Bildung und Jugend: 163,1 Mio. €
- Soziales und Gesundheit: 141,1 Mio. €
- Kultur und Freizeit: 25,2 Mio. €
- Infrastruktur, Mobilität und Umwelt: 45,9 Mio. €
- Stadtentwicklung und Wohnen: 21,9 Mio. €
- Zentrale Dienste: 17,1 Mio. €
- Gesamtausgaben: 468,3 Mio. €
Den Einnahmen von 445,2 Mio. Euro stehen Ausgaben von 468,3 Mio. Euro gegenüber. Die Differenz kann aus Überschüssen der Vorjahre gedeckt werden. Der Haushalt ist folglich nicht ausgeglichen, aber dennoch genehmigungsfähig.
Bedeutung eines genehmigungsfähigen Haushalts
Ein genehmigungsfähiger Haushalt gewährleistet die finanzielle Stabilität und die Möglichkeit, in wichtige Zukunftsprojekte zu investieren. Besonders in Zeiten hoher Kostensteigerungen und unsicherer wirtschaftlicher Aussichten ist dies von zentraler Bedeutung. Der vorliegende Doppelhaushalt schafft Planungssicherheit und ermöglicht es der Stadt, ihr hohes Leistungsniveau aufrechtzuerhalten, ohne Kürzungen im Bereich Kultur, Soziales oder der freiwilligen Leistungen vorzunehmen.
Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche betont die Bedeutung des vorgelegten Haushalts:
„Wir mussten an vielen Stellschrauben drehen, um in herausfordernden Zeiten zu einem genehmigungsfähigen Haushalt zu kommen. Besonders wichtig war uns, dass wir bei freiwilligen Leistungen, der Kultur oder im sozialen Bereich weiterhin unserer Verantwortung gerecht werden und gleichzeitig Jenas Position als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort weiter stärken können.“
Finanzdezernent und Bürgermeister Christian Gerlitz ergänzt:
„Mit diesem Haushalt senden wir ein klares Signal: Wir halten an unseren Investitionsprojekten fest und bewahren das hohe Leistungsniveau unserer Stadt. Es ist uns gelungen, in unsicheren Zeiten zukunftsweisend zu planen und anders als Land und Bund bereits für 2025 Klarheit zu schaffen und Stabilität in den Strukturen zu sichern.“
Maßnahmen, die zu einem genehmigungsfähigen Haushalt führen
Um den Haushalt genehmigungsfähig zu machen, waren umfangreiche Konsolidierungen erforderlich, die dank intensiver Gespräche mit allen städtischen Eigenbetrieben sowie den Fachdiensten der Verwaltung gelungen sind.
„Jeder Bereich hat seinen Beitrag geleistet, um das gemeinsame Ziel eines genehmigungsfähigen Haushaltes zu realisieren. Dafür mein herzlicher Dank, denn mir ist bewusst, dass alle an die Grenze des Möglichen gegangen sind, die teilweise auch schmerzt“, sagt Finanzdezernent Gerlitz.
Nach lediglich moderaten Stellenzuwächsen in der Kernverwaltung zur Wahrnehmung gestiegener Pflichtaufgaben, werden in der Verwaltung für den Doppelhaushalt 25/26 Einsparungen von 5,3 Mio. Euro bei den Personalkosten erzielt. So führen etwa Langzeitkrankheit, Teilzeit oder Altersteilzeit dazu, dass Stellenanteile temporär nicht besetzt sind oder kein Geld kosten. Die Zahlen der letzten Jahre zeigen, dass dies etwa 4 Prozent der Personalkosten ausmacht. Somit wurde dieser Abschlag gegenüber den "vollständigen" Kosten des gesamten Stellenplans angesetzt.
Weitere 8 Mio. Euro über die kommenden fünf Jahre werden allgemein bei Sachkosten der Verwaltung eingespart.
Zudem sollen im Jahr 2025 dem Stadtrat Beschlüsse zur Änderung der Kitagebühren und einer kleineren Anpassung des Nahverkehrsplanes vorgelegt werden. Für die Kitagebühren sollen unter Anpassung der seit 2015 unverändert geltenden Höchstbeträge die seither gestiegenen Kosten abgebildet werden. Beim Nahverkehr soll ein Einsparvolumen von 500.000 Euro in der Verkehrsleistung, bei Beibehaltung der allgemeinen Leistungsfähigkeit, erzielt werden. Der Verlust des Jenaer Nahverkehrs steigt im Planungszeitraum auf etwa 20 Mio. Euro jährlich an und erreicht damit eine Größenordnung, die nicht mehr im Querverbund der Stadtwerke ausgeglichen werden kann. Um den Zuschussbedarf der Stadtwerke-Gruppe auf eine im Haushalt gerade noch beherrschbare Größenordnung zu begrenzen, ist es notwendig, zumindest kleinere, für das hervorragend ausgestatte Jenaer Nahverkehrsnetz verkraftbare, Einschränkungen vorzunehmen. Wo diese stattfinden sollen, obliegt dem Stadtrat im Rahmen des Nahverkehrsplanes.
Die Entscheidung für die Hebesätze der Grundsteuer sieht vor, dass die Steuerlast möglichst fair und sozialverträglich verteilt wird. Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll drastisch um 95 Punkte reduziert werden und damit bei 400 Punkten liegen. Damit ist die Grundsteuerreform in Jena aufkommensneutral. Die Steuerbelastung verschiebt sich dennoch in einem gewissen Umfang von den Nichtwohngrundstücken zu den Wohngrundstücken. Dafür ist nicht der Beschluss der Stadt ursächlich, sondern die nun vom Bundesgesetzgeber vorgenommene Korrektur der Entwicklung der Grundstückswerte über viele Jahre. Bei Hebesätzen von 495 bis 2024 und 400 ab 2025 verringert sich die Steuerbelastung bei den Nichtwohngrundstücken von 4,85 auf 3,3 Mio. €, während sie sich bei den Wohngrundstücken von 7,2 auf 8,8 Mio. € erhöht. Diese Verschiebungen treten in allen Thüringer Kommunen auf, wobei sie in Jena vergleichsweise moderat ausfallen. Die Steuerbelastung bei den Wohngrundstücken erhöht sich um durchschnittlich 22 Prozent, während es z.B. in Erfurt 35 Prozent sind.
Gleichzeitig investiert die Stadt Jena in die Infrastruktur und den Wirtschaftsstandort. Dazu gehört auch, dass die Gewerbesteuer konstant gehalten wird. Die Unterstützung von JenaKultur oder Zuschüsse an die Stadtwerke Jena GmbH und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft bleiben zudem integraler Bestandteil der Finanzplanung.
Einblicke in die Investitionsprogramme der städtischen Eigenbetriebe
Kommunale Immobilien Jena (KIJ)
Investitionsprojekte bei KIJ fokussieren auf den weiteren Ausbau des Jenaer Bildungsstandorts sowie in Nachhaltigkeits- und Energieeffizienz von städtischen Gebäuden. So soll der Schulstandort Kulturanum saniert und erweitert werden, eine Sporthalle mit Zuschauerkapazitäten geschaffen sowie die Beleuchtung in Schulen auf LED umgerüstet werden. Weitere geplante Projekte in der Stadt sind die Sanierung der ehemaligen Hautklinik und das Bürgerzentrum in Winzerla.
JenaKultur
Die Zuschussvereinbarung für JenaKultur hat das Ziel, die städtische Kultur dauerhaft auf hohem Niveau zu sichern und weiterzuentwickeln und mit den Mitteln von Kunst, Kultur, Kultureller Bildung, Stadtmarketing und Tourismus zur Verstetigung und Steigerung von Lebens- und Erlebnisqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste Jenas beizutragen. Die nächsten vier Jahre werden für JenaKultur mit der Fortsetzung und auch Umsetzung wichtiger Strategie- und Konzeptprozesse - etwa für die Städtischen Museen Jena oder auch die Märkte und Stadtfeste - gefüllt sein.
Kommunalservice Jena (KSJ)
Die Investitionsprojekte von KSJ stehen im Kontext von Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Sie zielen darauf ab, langfristig die Betriebskosten zu senken, die Klimaziele der Stadt Jena zu unterstützen und den Bürgerinnen und Bürgern zukunftsweisende Mobilitätslösungen anzubieten. Eine zentrale Maßnahme ist dabei die Elektrifizierung des betrieblichen Fuhrparks. Bis 2035 betrifft dies etwa 200 Fahrzeuge, insbesondere im Bereich der Nutzfahrzeuge und schweren Nutzfahrzeuge (Kehrmaschine bis Abfallsammelfahrzeug).
Als Investitionen in die Straßeninfrastruktur stehen der im Bau befindliche Kreisel Wiesenstraße, die anstehende Erneuerung der Forstwegbrücke sowie die Nordverlängerung der Straßenbahn zu Buche.
jenarbeit
Das Leistungsangebot von jenarbeit zur Begleitung, Beratung und unterstützenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger wird aufrechterhalten. Eine der Kernkompetenzen des städtischen Jobcenters ist das Zusammenführen von Unternehmen und arbeitsuchenden Personen. Aus diesem Grund werden die Arbeitsagentur Jena und jenarbeit auch in diesem Jahr gemeinsame Veranstaltungen initiieren bzw. bei Jobbörsen gemeinsam auftreten, u.a. bei der regionalen Messe "Thüringen ist Zukunft" Ende August 2025.
Wirtschaftsförderung Jena
Die Wirtschaftsförderung Jena wird auch in den kommenden Jahren die Aufgaben, die ihr vom Stadtrat erteilt wurden, ausfüllen können. Vorgesehen sind weiterhin Förderungen für die Impulsregion Jena-Weimar-Erfurt, für den Verein JenaDigital sowie Witelo. Die Dienstleistungen des Wirtschaftsservices bleiben stabil.
Regiebetrieb KITT (Kommunale Informationstechnik und Telekommunikation )
Der zum 01.01.2023 neu gegründete Regiebetrieb KITT übernimmt seitdem die bedarfs- und budgetgerechte Beschaffung, den Betrieb und damit verbundene Dienstleistungen für die Informations- und Kommunikationstechnologie der Stadtverwaltung Jena und deren angeschlossenen städtischen Eigenbetriebe. Der Gesamtwirtschaftsplan 2025/2026 bildet Kosten der laufenden Bestandsanwendungen, notwenige Reinvestitionen in die vorhandene Infrastruktur, notwendige Investitionen in IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie strategische Vorhaben der Stadt im IT- und Digitalisierungsbereich ab.
Zukunftsperspektive
Die Stadt rechnet damit, dass durch kluge Investitionen und die Beibehaltung eines stabilen Leistungsniveaus eine positive wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht wird. Auch wenn der finanzielle Spielraum aktuell begrenzt ist, bietet der Doppelhaushalt eine verlässliche Grundlage, um die kommenden Jahre erfolgreich zu gestalten.