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Schulabschlüsse

Weiterführende schulen bieten Ihrem Kind die Möglichkeit, verschiedene Schulabschlüsse zu erlangen. Die einzelnen Abschlüsse sind oft Voraussetzung, wenn Ihr Kind einen bestimmten Beruf oder ein Studium aufnehmen möchte.

Diese Abschlüsse werden für gewöhnlich direkt an den weiterführenden schulen, die der Schüler nach der Grundschulzeit besucht, gemacht.

Es besteht aber auch immer die Möglichkeit, über einen alternativen zweiten Bildungsweg Abschlüsse nachzuholen oder aufzuwerten.

Der Hauptschulabschluss ist der erste allgemeinbildende Schulabschluss, der zur Aufnahme einer Berufsausbildung berechtigt.

Sie erlangen ihn ohne zusätzliche Prüfung, wenn ausreichende Leistungen in allen Unterrichtsfächern der Klassenstufe 9 erbracht werden. Eine andere Möglichkeit ist das Ablegen einer Prüfung als Externer.

Mit dem Hauptschulabschluss können Sie eine Berufsausbildung beginnen, für die dieser Abschluss ausreichend ist. Zu beachten ist dabei, dass der volle Umfang der Schulpflicht erfüllt worden sein muss.

Der Abschluss berechtigt auch dazu, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Schulabschlüsse auf dem zweiten Bildungsweg zu erlangen. Er ist automatisch Bestandteil aller höherwertigen Schulabschlüsse.

Der qualifizierende Hauptschulabschluss ist ein Hauptschulabschluss, der mit einer erfolgreichen Teilnahme an einer zentralen Prüfung in der neunten Klasse aufgewertet wird.

Mit dem qualifizierenden Hauptschulabschluss verbessern sich die Zugangschancen zu einer Berufsausbildung. Auch Schüler, die eigentlich eine Realschule oder ein Gymnasium besuchen, können als Externe an dieser Prüfung teilnehmen.

Wer die Prüfung mit ausreichend gutem Notendurchschnitt abschließt, kann anschließend die zehnte Klasse besuchen und hat so die Möglichkeit, den Realschulabschluss zu erwerben.

In Thüringen haben Sie die Option, einen qualifizierenden Hauptschulabschluss zu erlangen.

In einigen anderen Bundesländern erhalten Schüler den erweiterten Hauptschulabschluss, wenn sie die zehnte Klasse mit ausreichend guten Leistungen beenden, meist ohne zusätzliche Prüfung.

Er berechtigt dazu, unter bestimmten Zugangsvoraussetzungen weiterführende schulen zu besuchen, etwa die Berufsfachschule.

Der Realschulabschluss gilt als mittlerer Schulabschluss und wird mit der erfolgreichen Teilnahme an einer zentralen Prüfung nach der zehnten Klassenstufe erreicht. Wer das Schuljahr außerdem mit ausreichend guten Noten abschließt, kann in der gymnasialen Oberstufe nach weiteren 3 Schuljahren die allgemeine Hochschulreife erwerben.

Der Realschulabschluss ist Voraussetzung für den Besuch von berufsbildenden schulen. Je nach Bundesland sind die Regelungen verschieden, inwieweit für den Zugang zu berufsbildenden schulen ein einfacher Realschulabschluss ausreicht oder die Zugangsbedingungen an einen bestimmten Notendurchschnitt gebunden sind.

Wer den Realschulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchte, muss eine Externenprüfung bestehen oder eine Berufsfachschule besuchen.

In einigen Bundesländern kann der Erweiterte Realschulabschluss vergeben werden. In manchen Bundesländern wird dieser Abschluss auch Qualifizierender Realschulabschluss genannt.

Der Abschluss nach Klassenstufe 10 wird meist schon erreicht, wenn der Notendurchschnitt über einer Mindestanforderung liegt. Auf den einzelnen Noten bestimmter Fächer liegt ein stärkeres Gewicht.

Mitunter kann der Schulabschluss über eine zusätzliche Prüfung erreicht werden. Der Erweiterte Realschulabschluss berechtigt zum Besuch eines Gymnasiums oder Fachgymnasiums.

Der Abschluss Fachhochschulreife gilt als zweithöchster der möglichen Schulabschlüsse in Deutschland und berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule, jedoch nicht an allgemeinen Hochschulen.

Die allgemeine Fachhochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer, die an Fachhochschulen angeboten werden. Eine fachbezogene Fachhochschulreife berechtigt nur zum Studium einer bestimmten Fachrichtung an einer Fachhochschule.

Die Fachhochschulreife wird in 2 Phasen erworben.

  1. Der schulische Teil beinhaltet den Besuch der gymnasialen Oberstufe für mindestens 2 Schulhalbjahre. Sie müssen also mindestens die elfte Klasse besuchen und ausreichend Benotungspunkte erlangen, mittels derer Ihnen die Schulleitung eine Durchschnittsnote erteilen kann.
  2. Der berufliche Teil der Fachhochschulreife kann auf verschiedene Arten erbracht werden. Sie können eine Berufsausbildung absolvieren oder ein mindestens einjähriges, gelenktes Praktikum. Daneben haben Sie die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, den Bundesfreiwilligendienst oder den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten.

Falls Sie die Fachhochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erwerben wollen, können Sie den schulischen Teil auch an einer Fachschule oder Fachoberschule nachholen, wenn Sie zuvor eine Berufsausbildung gemacht haben.

Das Abitur ist der höchste Schulabschluss in Deutschland. Es wird auch als allgemeine Hochschulreife bezeichnet und berechtigt zum Studium an allen Universitäten und vergleichbaren Hochschulen.

Eine der Voraussetzungen für das Abitur ist Unterricht in einer zweiten Fremdsprache.

Daneben gibt es die fachgebundene Hochschulreife, für die keine zweite Fremdsprache nötig ist. Das fachgebundene Abitur berechtigt ausschließlich zum Zugang zu den Studiengängen einer Hochschule, die auf dem Zeugnis genannt werden.

Durch eine zusätzliche Prüfung in einer zweiten Fremdsprache kann eine fachgebundene Hochschulreife in eine allgemeine Hochschulreife umgewandelt werden.

Ein Kolleg oder Abendgymnasium bietet die Möglichkeit, das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg zu erlangen. Auch eine Prüfung als Externer ist möglich.