Rote Kennzeichen beantragen
Die Zuteilung eines roten Kennzeichens erfordert ein spezielles Antragsverfahren, in dem neben den allgemeinen Voraussetzungen auch die Zuverlässigkeit des Antragstellers festgestellt werden muss.
Beachten Sie auch bitte, dass durch die Zuverlässigkeitsprüfung das Antragsverfahren 4 bis 6 Wochen dauern kann.
Details
Für Händler, Werkstätten und Hersteller
Rote Kennzeichen werden zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, -teilehersteller, -werkstätten, -händler für Probe-, Übungs- und Überführungsfahrten befristet oder widerruflich zugeteilt.
Unberechtigtes Führen eines Kfz mit roten Kennzeichen
Bei unberechtigtem Führen eines Fahrzeugs mit roten Kennzeichen sieht das Gesetz eine Strafanzeige nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz in Verbindung mit der Abgabeordnung und eine Ordnungswidrigkeit nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gegen den Fahrzeugführer des jeweiligen Fahrzeugs und gegebenenfalls auch gegen den Halter vor. Ebenso setzt die Polizei die örtlich zuständige Zulassungsbehörde über den festgestellten Verstoß in Kenntnis. Diese hat bei Verstößen die Möglichkeit, Händlern oder Herstellern von Fahrzeugen die zugeteilten roten Kennzeichen zu entziehen.
Für Sammler von Oldtimern
Rote Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge werden zuverlässigen Haltern zugeteilt, die mit ihren Fahrzeugen an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. In der Regel sollten die Fahrzeuge mindestens 30 Jahre alt oder historisch besonders wertvoll sein.
Rote Kennzeichen sind nur für folgende Zwecke einzusetzen:
- Prüfungsfahrten
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
- An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur des Fahrzeuges
Kfz-Steuer
Das Hauptzollamt erhebt eine pauschale Steuer in Höhe von jährlich 191,73 Euro ( 46,02 Euro für Motorräder).
Unterlagen
Für Händler, Werkstätten und Hersteller
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Gewerbeanmeldung
- ggf. Handelsregisterauszug
- elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
- Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
- Nachweis über die bereits erfolgte Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses beim Bürgerservice
Für Sammler von Oldtimern
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- vorhandene Fahrzeugpapiere für das/die beantragten Fahrzeuge, ggf. Oldtimerpass
- Nachweise über Tätigkeit in Oldtimervereinen bzw. Nachweise über anmeldungen an Oldtimerveranstaltungen
- elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
- Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
- Nachweis über die bereits erfolgte Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses beim Bürgerservice
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
---|---|---|
September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
---|---|
befristete Zuteilung | 102,60 € |
unbefristete Zuteilung | 150,00 € |
Fahrzeugscheinheft | 15,00 € |
Nachweisbuch | 1,60 € |
Kosten für die Registerabfrage KBA | 3,30 € |
Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.
Rechtsgrundlagen
Für Händler, Werkstätten und Hersteller
- § 16 FZV, insb. Abs. 3
- Anlage 10 zur FZV (Ausgestaltung Fahrzeugscheinheft für rote Kennzeichen)
- Anlage 4 Abschnitt 7 zur FZV (Ausgestaltung der roten Kennzeichen)
Für Sammler von Oldtimern
- 49. Ausnahme VO zur StVZO (VkBl. 1994 Heft 19, S. 672)
- VkBl. 1995 Heft 8, S. 248 (Erkennungsnummern, Fahrzeugschein)
- § 17 FZV (Zuteilung)
- Anlage 4 Abschnitt 7 zur FZV (Ausgestaltung der Kennzeichen)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |