This is a cache of https://neu.jena.de/de/versicherungen. It is a snapshot of the page at 2024-11-25T17:00:50.120+0000.
Versicherungen | Jena neu Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Versicherungen

Ein guter Versicherungsschutz ist wichtig. Trotz aller Umsicht ist niemand vor einem Missgeschick, einem Unfall oder Krankheit sicher.

Aus einem kleinen Versehen kann ohne Versicherungsschutz eine Bedrohung der eigenen Existenz werden. In Deutschland gibt es einen großen Markt an Versicherungen, die Sie in den verschiedensten Schadensfällen finanziell absichern können.

Die Haftpflichtversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung werden in Deutschland als die wichtigsten freiwilligen Versicherungen betrachtet. Inwieweit alle anderen Versicherungen für Sie sinnvoll und nützlich sind, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen und Ihrem Einkommen ab.

Wenn Sie sich für eine Versicherung entscheiden, sollten Sie nicht nur auf einen guten Preis, sondern auch auf das tatsächliche Leistungsangebot achten. Viele Versicherungen können Sie jährlich kündigen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Pflichtversicherungen

Nicht alle Versicherungen sind optional. Generell gilt die Gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherung. Sie ist Bestandteil der Sozialversicherung in Deutschland.

Spätestens wenn Sie Ihr erstes Arbeitsverhältnis beginnen, werden Sie vollständig bei der Sozialversicherung angemeldet. Dies übernimmt die Krankenkasse oder ggf. die Minijob-Zentrale. Sie erhalten dann eine Sozialversicherungsnummer, die ein Leben lang für Sie gültig ist. Die Sozialversicherungsnummer ist identisch mit der Rentenversicherungsnummer. Darüber hinaus ist eine gültige Krankenversicherung Zugangsvoraussetzung für ein Studium. Wenn Sie für Ihre Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, müssen Sie ebenfalls grundsätzlich eine gültige Krankenversicherung nachweisen.

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist Bestandteil der Sozialversicherung. Sie ist für alle verpflichtend und gewährt Ihnen ausreichenden Versicherungsschutz, wenn Sie medizinische Hilfe benötigen.

Alternativ können Sie sich privat krankenversichern. Beachten Sie dabei die unterschiedlichen Leistungsangebote, die zu erwartende Kostenentwicklung und die Möglichkeiten zur Rückkehr in die gesetzliche Versicherung.

Die Krankenkassen nehmen die Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung wahr. Sie können sich frei für eine Krankenkasse Ihrer Wahl entscheiden.

Diese muss in jedem Fall folgende Leistungen anbieten:

  • ärztliche und zahnärztliche Behandlung
  • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Krankenhausbehandlung
  • medizinische Leistungen zur Rehabilitation
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt

Es werden nur die Leistungen von der Krankenkasse übernommen, die als notwendig beurteilt werden. Wer Grundleistungen der Krankenkasse aufwerten möchte, kann eine Zusatzkrankenversicherung abschließen.

Sonderleistungen

Für bestimmte Leistungen müssen Sie Selbstbeteiligungen oder Zuzahlungen erbringen, bspw. einige Medikamente oder Zahnersatz. Mehrere Vorsorgeprogramme, sogenannte „IgeL“, müssen Sie vollständig selbst zahlen, wenn Sie diese in Anspruch nehmen wollen.

Viele Krankenkasse bieten Bonusprogramme an. Wer an regelmäßigen Voruntersuchungen teilnimmt, bekommt die Kosten dafür erstattet. Wenn Sie bspw. jährlich mindestens ein Mal zum Zahnarzt gehen, bringt das im Falle von Behandlungsbedarf Ersparnisse für Sie.

Familienversicherung

Nicht jede Person muss einzeln krankenversichert sein. Ehepartner und Kinder können sich über eine Familienversicherung zusammen versichern lassen. Kinder werden dann kostenfrei mitversichert.

Schüler können für gewöhnlich unabhängig vom eigenen Wohnort bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern familienversichert bleiben, solange sie noch keine abgeschlossene Ausbildung oder ein dauerhaftes, höheres Einkommen haben.

Krankenversicherung für Auszubildende und Studierende

Als Auszubildender sind Sie altersunabhängig generell versicherungspflichtig. Als Studierender können Sie familienversichert bleiben, sofern Sie unter 25 Jahre alt sind und kein höheres Monatseinkommen als 450 Euro haben.

Ist Ihr Einkommen größer oder Sie sind älter als 25 Jahre, sind Sie versicherungspflichtig. Studierende zahlen einen geringeren Beitrag. Informieren Sie sich dazu bei der Krankenkasse Ihrer Wahl.

Krankenversicherung für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer ist die Krankenversicherung besonders wichtig für Sie, wenn Ihre Erkrankung zu einem längeren Arbeitsausfall führt. Wird ein Arbeitnehmer krank, zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen lang das volle Gehalt weiter.

Danach hilft die Gesetzliche Krankenversicherung aus und zahlt ein Krankentagegeld. Dieses beträgt jedoch höchstens 70 Prozent des Bruttoeinkommens.

Krankenversicherung für Ausländer

Eine in Deutschland gültige Krankenversicherung zu haben ist Pflicht, egal ob Sie für einen kurzen Verwandtenbesuch, ein Praktikum, einen Sprachkurs oder einen Städtetrip einreisen.

Wenn Sie innerhalb der EU gesetzlich krankenversichert sind und damit die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC besitzen, sind alle notwendigen Behandlungen bei kurzfristigen Aufenthalten abgedeckt.

Wenn Sie mit einem Visum einreisen möchten, benötigen Sie für gewöhnlich eine gültige Krankenversicherung. Versicherungen aus Ihrem Herkunftsland gelten oft nicht für Deutschland oder decken die Höhe der Behandlungskosten nicht ausreichend ab.

Spezielle Auslandsversicherungen können meist an die exakte Dauer Ihres Aufenthalts angepasst werden und bieten neben der Kostenübernahme von ambulanten und stationären Behandlungen verschiedene andere Leistungsinhalte.

Es ist sinnvoll, sich zusätzlich durch eine Haftpflicht- und Unfallversicherung zu schützen.

Langfristige Aufenthalte machen meist eine deutsche Krankenversicherung nötig.

Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist Bestandteil der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung unterstützt Sie, wenn aufgrund Ihrer Erkrankung zu erwarten ist, dass Sie für längere Zeit regelmäßige Hilfe im Alltagsverlauf brauchen werden.

Je nachdem wie umfangreich Sie auf diese Hilfe angewiesen sind, werden mittels Pflegegutachten Grade von Pflegebedürftigkeit definiert. Diese Pflege kann professionell bspw. durch einen Pflegedienst oder ehrenamtlich stattfinden. Anhand des Pflegegrades wird bestimmt, bis zu welcher Kostenhöhe die Pflege von der Versicherung bezahlt wird. 

Die Pflichtversicherung deckt immer nur Kosten bis zu einer bestimmten Höhe. Wenn Sie sich vollständig absichern wollen, müssten Sie eine private Zusatzversicherung abschließen.

Ehrenamtliche Pflege

Bei ehrenamtlicher Pflege z. B. durch einen Angehörigen bekommt der Pflegebedürftige Pflegegeld zur freien Verwendung. Ob diese häusliche Pflege auch angemessen sichergestellt ist, wird regelmäßig überprüft.

Professionelle Pflege

Professionelle Pflege kann gleichfalls zu Hause oder auch teilweise in einer Einrichtung stattfinden, bspw. in einer Tagesklinik oder einer Tagespflege.

Wenn sich professionelle und ehrenamtliche Hilfe überschneiden, wird trotzdem ergänzendes Pflegegeld gewährt. Auch Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Alltagserleichterung im Wohnumfeld gehören zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

In Härtefällen kommt sie auch für vollstationäre Pflege auf.

Die Gesetzliche Rentenversicherung ist Bestandteil der Sozialversicherung. Sie soll Ihr Einkommen sicherstellen, wenn Sie altersbedingt nicht mehr arbeiten können und Sie so vor Altersarmut bewahren.

Von Ihrem Arbeitslohn zahlen Sie pflichtgemäß regelmäßig einen Anteil an die Gesetzliche Rentenversicherung. Die Höhe Ihrer Beitragszahlung richtet sich nach der Höhe Ihres Lohns.

Leistungen

Nachdem Sie das Rentenalter erreicht haben, zahlt Ihnen die Rentenversicherung lebenslang monatlich einen bestimmten Geldbetrag aus. Die Höhe Ihrer Rente wird aus der Höhe Ihrer Beitragszahlungen errechnet.

Die Gesetzliche Rentenversicherung investiert in bestimmten Fällen in Rehabilitationsmaßnahmen, um eine langfristige Erwerbsfähigkeit sicherzustellen. Wenn Sie vor Erreichen des Rentenalters nicht mehr voll erwerbsfähig sind, deckt die Versicherung dieses Risiko und zahlt eine geringere Erwerbsminderungsrente.

Ein Ehepartner hat im Todesfall des anderen mitunter Ansprüche gegenüber dessen Rentenversicherung.

Ergänzende Versicherungen

Zusätzlich ist oft eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Auch viele Arbeitgeber bieten ihren Angestellten zusätzlich freiwillige Betriebsrenten an.

Außerdem gibt es freiwillige, private Rentenversicherungen. Diese werden hauptsächlich von Selbständigen und Beamten genutzt, die nicht durch die Gesetzliche Rentenversicherung geschützt sind.

Die Gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil der Sozialversicherung. Sie deckt Schadensfälle ab, die während Ihrer Arbeit passieren oder durch Ihren Beruf verursacht werden. Dazu zählen auch Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Heimweg.

Schadensfälle sollen nach Möglichkeit verhindert werden, also beraten Arbeitsschutzbehörden zu Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz und kontrollieren deren Einhaltung.

Leistungen

Die Versicherung übernimmt Leistungen, die zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit geeignet und nötig sind.

Zu diesen Leistungen gehören Heilbehandlungen, einschließlich Leistungen der medizinischen und ergänzenden Rehabilitation, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und auch Geldleistungen, insbesondere Verletztengeld und Verletztenrente.

Die gesetzliche Unfallversicherung haftet auch bei Unfällen von Kindern und Jugendlichen während ihres Aufenthalts in Kindergarten oder Schule und den dazugehörigen Wegen.

Ergänzende Versicherungen

Sie greift jedoch nicht bei Unfällen im Privatleben. Für Unfälle im privaten Umfeld ist die private Unfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung, wenn Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist Bestandteil der Sozialversicherung. Durch Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird die Arbeitslosenversicherung finanziert.

Die Beiträge werden bezuschusst und von der Bundesagentur für Arbeit verwaltet. Diese leistet verschiedene Beratungsdienste zur Berufswahl, Ausbildung, Weiterbildung und auch Arbeitsvermittlung.

Leistungen

Die Agentur fördert Teilhabeleistungen, Leistungen zum Verbleib in Arbeit sowie zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und erstattet einige der dafür nötigen Kosten.

Kündigt Ihr Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis, zahlt Ihnen die Agentur für Arbeit ein Arbeitslosengeld (ALG I) für meist 12 Monate. Dessen Höhe ist hauptsächlich von Ihren vorangegangenen Lohneinkünften abhängig.

Als Arbeitslosengeldempfänger sind Sie über die Agentur für Arbeit gesetzlich kranken-, pflege- und unfallversichert und meist auch rentenversichert.

Wenn Sie selbst eine Verantwortlichkeit für das beendete Arbeitsverhältnis haben, erhalten Sie eine Sperrfrist und haben in diesem Zeitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Selbständige sind nicht versicherungspflichtig, können sich aber freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.

Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die Sie selbst abschließen sollten. Sie ist freiwillig und bewahrt Sie vor Schadensforderungen seitens Dritter. Fahrlässig, also versehentlich verursachte Sach-, Personen- oder Vermögensschäden können schnell sehr teuer werden und Sie ggf. finanziell ruinieren. Dagegen ist die Haftpflichtversicherung sehr preisgünstig.

Neben den grundsätzlich vereinbarten Schadensrisiken können auch Sonderleistungen wie bspw. Glasbruch gegen eine Prämienzahlung in die Versicherung aufgenommen werden. Ihre Haftpflicht sollte immer auch Gefälligkeitsschäden abdecken.

Wichtig: Fahrlässige Handlungen, die Dritte schädigen, können in allen Lebensbereichen passieren. Deshalb gibt es zusätzliche Haftpflichtversicherungen bspw. für Heilberufe, Fahrzeuge, Haustiere, Jagd und viele andere, die ggf. für Sie empfehlenswert oder sogar verpflichtend sein können.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie freiwillig abschließen. Sie stellt Ihr Einkommen sicher, falls Sie in Folge einer gesundheitlichen Beeinträchtigung Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dazu zählen Beeinträchtigungen, die durch Unfälle in Ihrer Freizeit hervorgerufen werden genauso wie Krankheiten, die zur Berufsunfähigkeiten führen.

Ihr Beitrag richtet sich nach Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand, Ihrem Beruf und dem damit verbundenen Gesundheitsrisiko sowie dem gewünschten Leistungsumfang.

Leistungen

Die zuvor freiwillig abgeschlossene Versicherung sorgt für Ihre finanzielle Absicherung. Der Geldbetrag, der von der Versicherung ausgezahlt wird, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Die Berufsunfähigkeitsrente wird so lange ausgezahlt wie Sie berufsunfähig sind.

Versicherung für junge Menschen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist gerade für junge Menschen sinnvoll und sollte schon während der Ausbildung oder des Studiums abgeschlossen werden. Sie können sich nicht auf eine Absicherung durch Erwerbsminderungsrente verlassen, weil diese frühestens nach 5 Jahren Berufstätigkeit gewährt wird.

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, werden verpflichtende Versicherungsbeiträge vom Leistungsträger übernommen und direkt an die Krankenkasse gezahlt.

Waren Sie vor Beginn des Leistungsbezugs Mitglied einer privaten Krankenversicherung, dürfen Sie das gewöhnlich auch bleiben.

Andere Versicherungsbeiträge können dahingehend berücksichtigt werden, dass diese u. U. vom anrechenbaren Einkommen abgezogen werden können. Das zu berücksichtigende Einkommen ist dann niedriger.

Wenn Sie jedoch kein Einkommen erzielen, erhalten Sie keine zusätzlichen Leistungen, um eine Versicherung zu finanzieren.

Gesundheitssystem in Deutschland

Um medizinische Hilfe in Deutschland zu erhalten, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Der größte Teil der deutschen Bevölkerung ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Dafür zahlen die Versicherten einen monatlichen Beitrag. Für Arbei

Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen an deutschen Hochschulen sind je nach Herkunft und Ausbildung der Studieninteressierten unterschiedlich geregelt. Detaillierte Informationen erhalten Sie jeweils an der Hochschule Ihres Interesses. Grundsätzlich gilt, dass alle