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Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Erstuntersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung hat sich der Arbeitgeber die Bescheinigung eines Arztes darüber vorlegen zu lassen, dass der Jugendliche nachuntersucht worden ist (erste Nachuntersuchung).

Antrag per E-Mail möglich

Sie können den Untersuchungsberechtigungsschein formlos per E-Mail beantragen.

Der Untersuchungsberechtigungsschein dient zur Kostenübernahme der ärztlichen Untersuchung. Die Ärztin oder der Arzt rechnet die Kosten der Untersuchung mit dem Land Thüringen ab. Hierdurch ist die Untersuchung bei Vorlage des Untersuchungsberechtigungsscheins für Sie kostenfrei.

Antragstellung

Die Antragstellung ist per E-Mail oder durch persönliche Vorsprache möglich. Sie können den Untersuchungsberechtigungsschein auch formlos per E-Mail an bs-antrag@jena.de beantragen.

E-Mail-Antrag

Sie können den Untersuchungsberechtigungsschein formlos per E-Mail an bs-antrag@jena.de beantragen. Fügen Sie der E-Mail bitte eine Kopie des Personalausweises (beidseitig) oder des Reisepasses bei. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird Ihnen dann kostenfrei postalisch zugestellt.

Die Beantragung kann nur bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes des Jugendlichen erfolgen. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann vom Jugendlichen oder durch einen sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden.

Ausstellung

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird Ihnen sofort ausgestellt. Dieser ist sorgfältig aufzubewahren. Sie erhalten zudem einen Erhebungsbogen für die ärztliche Untersuchung. Der Erhebungsbogen ist im Vorfeld der ärztlichen Untersuchung auszufüllen.

Aushändigung bei ärztlicher Untersuchung

Bei der Untersuchung ist der Ärztin oder dem Arzt der Untersuchungsberechtigungsschein gemeinsam mit dem Erhebungsbogen auszuhändigen.

Kein Ersatz bei Verlust

Bei Verlustes kann kein Ersatzdokument ausgestellt werden.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei der Nachuntersuchung zusätzlich ein Nachweis über das bestehende ausbildungsverhältnis

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.

Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist kostenfrei.

  • §§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827

Standort

Team Bürgerservice

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland