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B-Zw 03.1 Zwätzen-Ost (Zwätzen)

  • Einleitungsbeschluss: 16.10.1991
  • Satzungsbeschluss: 12.11.1997
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 04.05.1998

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes "Zwätzen - Ost" haben den Zweck, die städtebaulich-rechtsverbindlichen Voraussetzungen für die Sicherung der kommunalen Interessen in Bezug auf die Gewerbeentwicklung der Stadt Jena zu schaffen. Aufgrund des entsprechenden Flächenbedarfs wurden im Bebauungsplan überwiegend Gewerbeflächen ausgewiesen, die sich vor allem für die Ansiedlung von Mittelstandsbetrieben eignen. Die Gewerbeflächen wurden in Teilgebiete GE 1 bis GE 5 unterteilt, denen wegen ihres unterschiedlich hohen Verträglichkeitsgrades jeweils einige der allgemein zulässigen Nutzungen zugewiesen, andere dagegen ausgeschlossen wurden. Zum Beispiel wurde für das Teilgebiet GE 5 die Sportnutzung festgesetzt, alle anderen Nutzungen sind hier unzulässig.

Ein weiterer Teilbereich ist als Sondergebiet mit der Nutzungsbestimmung Bau- und Gartenmarkt ausgewiesen.

Das Baugebiet ist voll erschlossen. Derzeit sind keine Flächen verfügbar (Stand: Juli 2018).

Die als Download beigefügten Unterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.

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