Beschreibung des Mangels
Gleiche Problematik wie an der Otto-Eppenstein-Straße. An den Ausfahrten der Tankstelle (die wohl ohne Zweifel als "verkehrsreiche Grundstückszufahrten" angesehen werden dürfen), werden Radfahrer regelmäßig zu Notbremsungen gezwungen, weil ausfahrende PKW ihre Wartepflicht vor dem Radweg missachten oder nur auf stadteinwärts fahrenden Radverkehr achten.
Fehlendes Zeichen 1000-32:
Der markierte Radweg ist stadteinwärts benutzungspflichtig; stadtauswärts ein Gehweg mit linksseitiger Radverkehrsfreigabe, somit ist gemäß VwV-StVO Zeichen 1000-32 anzuordnen.
vgl. VwV-StVO, Nummer II (Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)) zu §2 Absatz 4; Randnummer 38:
"An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren." oder Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren." jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen.[...]"
Fehlendes Zeichen 294:
Der markierte Radweg verläuft im Zuge der Vorfahrtstraße (Zeichen 306); die Haltlinie ist unmittelbar vor der Radwegefurt anzubringen.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu Zeichen 206 Halt! Vorfahrt gewähren!; Randnummer 4:
"Zusätzlich ist im Regelfall eine Haltlinie (Zeichen 294) dort anzubringen, wo der Wartepflichtige die Straße übersehen kann. Bei einem im Zuge der Vorfahrtstraße (Zeichen 306) verlaufenden Radweg ist die Haltlinie unmittelbar vor der Radwegefurt anzubringen"
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.88721129033, 11.587502360344
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