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Niederlassungserlaubnis – Fachkräfte

Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte (§ 18c Abs. 1 AufenthG) ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn:

e n t w e d e r

  • eine Fachkraft seit 4 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis nach §§ 18a, 18b oder 18d AufenthG ist,
  • sie mindestens 48 Monaten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Versicherungsleistungen nachweist,

o d e r

  • eine Fachkraft eine Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen hat,
  • sie seit 2 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis nach §§ 18a, 18b oder 18d AufenthG ist,
  • sie mindestens 24 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Versicherungsleistungen nachweist,

s o w i e

  • eine Fachkraft über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache („Deutsch-Test für Zuwanderer“ auf dem Niveau B1 absolviert),
  • sie einen Arbeitsplatz innehat, der nach den Voraussetzungen der §§ 18 a, 18b oder 18d AufenthG von ihr besetzt werden darf,
  • ihr Lebensunterhalt gesichert ist (kein Bezug öffentlicher Leistungen),
  • gegen sie kein Ausweisungsinteresse besteht (beispielsweise wegen Straftaten),
  • der Fachkraft die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
  • sie eine Erlaubnis zur dauernden Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit besitzt, sofern diese erforderlich ist (beispielsweise Berufserlaubnis),
  • sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt (Test „Leben in Deutschland“) und
  • sie über ausreichenden Wohnraum für sich und ihre Familienangehörigen verfügt.

Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.

Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.

Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass
  • Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Rentenversicherungsnachweis (in der Regel durch einen Rentenversicherungsverlauf)
  • geeignete Einkommensnachweise (beispielsweise Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate, bei Selbstständigen die letzten beiden Einkommensteuerbescheide und eine aktuelle BWA/GUV, Arbeitsvertrag)
  • Zertifikat Integrationskurs
  • unterschriebenes Belehrungsblatt
  • ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
 
Tag Zeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Hinweis

Terminvereinbarung ist notwendig.

Leistungen Gebühren

Ausstellung Fiktionsbescheinigung

13,00 €

Erteilung Niederlassungserlaubnis über 18 Jahre

113,00 €
  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Baumann

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3362

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaiser

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerbehörde

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3350

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaßler

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3748

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Scharf

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3768

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Alex

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3351

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Oertel

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3367

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Ritter

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3357

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Rudolph

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3356

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Stein

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3745

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Kurch

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3496

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Pihl

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3764

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Rothe

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3766

Fax: 0049 3641 49-3769

Standort

Team Ausländerservice

Löbdergraben 12
07743 Jena
Deutschland