In dieser Woche endete im Dezernat III – Stadtentwicklung & Umwelt der Stadt Jena die Auslegung der 93 Seiten umfassenden Unterlagen zum „Planfeststellungsbeschluss NEUBAU STRAẞENBAHN JENA-NORD“ des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar.
In einer Vielzehl von Einzel-Einwänden von Bürgern wurde u.a. auf die Sinnhaftigkeit eines zweigleisigen Ausbaus, die zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen, auf Lärm- und Umweltschutzbelange sowie die später durch die Maßnahme zu erwartenden Straßenbaubeiträge hingewiesen. Die Weimarer Landesbehörde prüfte alle diese Bedenken und Einwände, wies diese jedoch weitestgehend zurück. Damit gab die Thüringer Oberverwaltungsbehörde (sie ist zugleich Rechts- wie Fachaufsicht der Stadt Jena) von ihrer Seite aus sozusagen „grünes Licht“ für die Pläne zum zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn zwischen der heutigen Straßenbahnhaltestelle am „Milchhof“ im Jenaer Ortsteil Löbstedt bis hin zu einer künftigen Endhaltestelle an der Karl-Orff-Straße in Jena-Zwätzen.
Damit ist jedoch noch keine finale Entscheidung des rund 24 Millionen Euro teuren Gesamtprojekts verbunden, denn vieles hängt noch von den, durch den Freistaat zu gewährenden, Fördermittel ab, die es sowohl für den Jenaer nahverkehr (JeNah) gibt – dieser trägt nach derzeitigem Stand etwas weniger als die Hälfte der Kosten für den Gleis- und Oberleitungsbau – als auch die Stadt Jena geben soll. Letztere würde die übrigen Kosten für Straßen- sowie Geh- und Radwegebau tragen.
Zwar heißt es im Planfeststellungsbeschluss
„Das Vorhaben ist auf das unvermeidbare Mindestmaß dimensioniert… (…) Eingriffe in das Privateigentum sind notwendig, um die Planungsziele zu erreichen…“
jedoch haben sich die Grundstückseigentümer der Naumburger Straße auch nach dem neuesten Stand des Thüringer Kommunalabgabengesetzes finanziell an den Straßen- sowie Geh- und Radwegebaukosten zu beteiligen, sobald das Projekt beginnt (wir berichteten). Ob die von der Landesregierung auszureichenden Fördermittel auch den finanziellen Anteil der Grundstückseigentümer teilweise decken werden, ist aktuell weder bekannt noch erkennbar.
Seit Beendigung der Auslegung der Unterlagen des Planfestellungsbeschlusses läuft eine einmonatige Klagefrist. Endet diese Anfang November 2017, ist – zumindest theoretisch – ein Baubeginn für das Großvorhaben „NEUBAU STRAẞENBAHN JENA-NORD“ möglich. Ort des Baubeginns wird dann der Bereich am „Milchhof“ (= Kaufland-Haltestelle) in Löstedt sein. Praktisch plant der Kommunalservive Jena einen Baubeginn aber erst nach dem Start des Gleisbaus durch JeNah im Sommer 2018. Der „echte“ Neubauteil der Straßenbahnverlängerung ab der Wendeschleife in Zwätzen soll, so sehen es die Planungen vor, zuletzt gebaut werden.
Doch wie bereits erwähnt: Ohne Fördermittel für JeNah und die Stadt Jena kann/darf es keinen Baubeginn geben, denn in einem Stadtratsbeschluss vom vergangenen Jahr war eine Förderquote des Landes in Höhe von 75 % für den Gleisbau als verbindliche Bedingung festgelegt worden. / RS