Beschreibung des Mangels
Für die Ausfahrt des baustellen-Umleitungsverkehrs aus dem Wohngebiet von der Maria-Pawlowna-Straße auf die Naumburger Straße in Richtung Naumburg wurde ein STOP-Schild aufgebaut (Vorschriftzeichen Nr. 206). Leider fehlt aber dazu die entsprechende STOP-Linie auf der Ausfahrt der Maria-Pawlowna-Straße, so dass dies zur Folge hat, dass ein Großteil des Straßenverkehrs unmittelbar und ohne Anhalten auf die Naumburger Straße auffährt. Für die Querung der Fußgänger von Richtung Zwätzen nach Löbstedt kommend eine kritische Situation, weil auch der Schulweg vieler Kinder aus Zwätzen in Richtung Rautalschule hier entlang führt. Viele Auftofahrer halten trotz des Vorschriftzeichen NR. 206 nicht an. Ebenso ist unklar, ob durch Verlassen der 30er-Zone an der Ausfahrt auf die Naumburger Straße die Vorfahrtsberechtigung der von rechts kommenden Fahrzeuge (Anlieger aus Löbstedt oder Radfahrer aus Richtung Löbstedt) gilt oder nicht. Es fehlt evtl. an einer klaren Beschilderung der Vorfahrtsstraße an dieser Stelle.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.954661731667, 11.615370512009
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Vielen Dank für den Hinweis. Sofern wettertechnisch möglich, wird das Zeichen 294 StVO (Haltlinie) Anfang nächster Woche aufgetragen. Der aus der Maria-Pawlowna-Straße ausfahrende Verkehrsteilnehmer muss die Vorfahrt beachten, da die Naumburger Straße mittels Zeichen 306 StVO (Vorfahrtstraße) gekennzeichnet ist.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #2756-2019, die neue ID ist: #2670-2019.
Kommentare
ein kleiner Auszug aus der StVO
PermalinkDas Zeichen 206 (Halt Vorfahrt gewären) kann laut StVO durchaus ohne Haltline gestellt werden.
Anbei ein Auszug aus der aktuellen Auflage der StVO.
"Beim Fehlen einer Haltline muss an der Sichtline angehalten weden, sofern Z. 206 nicht mit der Sichtline identisch ist (BayObLG VerkMitt 1986 Nr. 31)."
Sichtline ist der Bereich "vor" den Schnittkanten der kreuzenden oder einmündenden Straßen (nicht "in" der Kreuzung).
Quelle: StVO Auflage 16, Seite 604
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 12.12.2019 - 08:06
Guter Hinweis
PermalinkGuten Abend. Danke für den Hinweis zum Auszug aus der StVO. Nur leider ist zu beobachten, dass ein sehr großer Teil der Fahrzeugführer die Kenntnis im Umgang mit dem Zeichen 206 vergessen hat und keine Beachtung der Situation an dieser Kreuzung schenkt. Es gab erst vor knapp 4 Monaten einen Unfall dort: https://www.jenatv.de/mediathek/51594/Fahrradunfaelle_in_Jena_Nord.html
Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, vor allem der vielen zahlreichen Kinder auf und von dem Weg zur Schule (Rautal und CZ-Gymnasium), muss eine Haltelinie her. Die Sichtlinie ist nicht ausreichend, im Sinne der höchstmöglichen Sicherheit. Es kommt ja allen zu Gute - dem 3. Klässler, welcher zur Schule läuft und dem Fahrzeugführer, der sich 2-3 Sekunden mehr Zeit nimmt, um die Kreuzung sicher passieren zu können.
Und die Vorfahrtsregelung ist ja auch noch unklar, oder?
Beste Grüße
Gespeichert von Der Melder des… (nicht überprüft) am Do., 12.12.2019 - 22:56