Einreise zwecks Schulbesuch
Sie sind herzlich willkommen, eine Schule in Deutschland zu besuchen.
Nur wer ein anderes eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland hat oder im Rahmen des Familiennachzugs bzw. -zuzugs in die Bundesrepublik gekommen ist, durchläuft das deutsche Schulsystem und muss der Schulpflicht nachkommen.
Deshalb ist für Sie - anders als für bereits in Deutschland wohnhafte Schulpflichtige - nur ein zeitlich begrenzter Schulbesuch möglich. Dieser kann ausschließlich im Rahmen eines Schüleraustausches oder eines Intensivsprachkurses stattfinden.
Für Ihre Einreise benötigen Sie ein zweckentsprechendes Visum, das Sie bzw. stellvertretend Ihre volljährigen Vertreter bei Deutschen Botschaften oder Konsulaten in Ihrem Herkunftsland beantragen. Das Visum wird erteilt, wenn Sie belegen, dass Ihr Schüleraustausch oder Gastaufenthalt an einer ausreichend qualifizierten Schule stattfinden wird und die Finanzierung Ihres Aufenthalts gesichert ist.
Ausnahmen für langfristige Schulbesuche gibt es nur in Einzelfällen wie z. B. für einen Internatsbesuch. Bitte wenden Sie sich mit solchen Anliegen an die zuständige Ausländerbehörde des gewünschten Aufenthaltsortes.
Einreise zu anderen Bedingungen
Ob Sie zu anderen Bedingungen einreisen können, hängt von der Art Ihres Aufenthaltstitels in dem betreffenden Land der EU bzw. des EWR ab, in dem Sie sich aktuell aufhalten.
- Sind Sie Familienangehöriger eines Bürgers der EU oder des EWR, selbst jedoch weder Unions-, EWR-Bürger noch Schweizer, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Sie erhalten dann in Deutschland von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte.
- Besitzen Sie ein Aufenthaltsrecht, das Sie zu EU-weiter Mobilität berechtigt, benötigen Sie für Besuchsreisen nach Deutschland kein Visum. Beabsichtigen Sie, länger als 90 von 180 Tagen im Jahr zu bleiben, sollten Sie prüfen lassen, ob ein zweckentsprechendes Visum nötig ist und im Land Ihres aktuellen Aufenthalts erteilt werden kann. In Deutschland müssen Sie dann nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Haben Sie dagegen ein Daueraufenthaltsrecht in einem anderen Mitgliedstaat der EU, können Sie in der Regel visumfrei nach Deutschland einreisen und bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Schüleraustausch
Die anmeldung zu einem Gastaufenthalt erfolgt direkt bei der gewünschten Schule. Über die Aufnahme entscheidet jeweils die Schulleitung. Es gibt eine Vielzahl von Austauschprogrammen, die Sie dabei unterstützen und mitunter auch Stipendien vergeben.
Visa für Gastschulaufenthalte werden Schülern in der Regel erst ab der neunten Klassenstufe erteilt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für Ihr Visum ist die Bestätigung, dass der Austausch mit einer deutschen Schule oder einer in Deutschland anerkannten Schüleraustauschorganisation vereinbart wurde und Ihr Lebensunterhalt während Ihres Aufenthaltes gesichert ist.
Hierzu benötigen Sie meist auch ein Einladungsschreiben der Gastfamilie oder des aufnehmenden Internats, in dem zugesichert wird, dass für Ihre Unterkunft und Verpflegung gesorgt ist.
Sie müssen über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen. Diese wird entweder von den Organisatoren des Austauschprogramms oder von Ihren Eltern abgeschlossen.
Längerfristige Aufenthalte
Falls der Aufenthalt nicht als Austausch geplant wird, ist die Bestätigung der deutschen Schule erforderlich, dass es sich bei ihr um eine staatliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung handelt oder um eine Schule, die überwiegend nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und die Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet.
Insbesondere bei Internatsschulen muss eine Zusammensetzung mit Schülern verschiedener Staatsangehörigkeiten gewährleistet sein. Weil Sie mit einem Visum einreisen, müssen Sie schon bei der Antragstellung bestätigen können, dass die finanziellen Mittel für das erste Internats-Schuljahr vorhanden sind und glaubhaft nachweisen, dass gute Finanzierungsmöglichkeiten für eventuelle Folgejahre bestehen.
Intensivsprachkurs
Die zweite Möglichkeit der Visaerteilung besteht für die Teilnahme an einem nicht-studienvorbereitendem Intensivsprachkurs, wenn Sie einen kurzfristigen Aufenthalt zum Erlernen der deutschen Sprache planen.
Voraussetzung ist, dass Sie täglich Unterricht haben und der Sprachkurs mindestens 18 Stunden in der Woche umfasst. Ihr Lebensunterhalt muss während des voraussichtlichen Aufenthalts nachweislich gesichert sein.
Das Ende Ihres Intensivsprachkurses hat Auswirkungen auf die Bestimmungen zu Ihrem Aufenthalt. Bitte informieren Sie sich schon vor Ihrer Einreise über Perspektiven, die Ihnen das Aufenthalts- und Bleiberecht bietet.