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Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen dienen zur Kennzeichnung von Fahrzeugen außerhalb des Zulassungsverfahrens und können für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden.

Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen ohne Beschränkungen können zugeteilt werden, wenn:

  • das Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis besitzt,
  • eine gültige Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung nachgewiesen wird und
  • der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Jena hat oder das zu überführende Fahrzeug im Zulassungsbezirk Jena steht.

Nutzung der Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen werden auf Bedarf zur einmaligen, fahrzeuggebundenen Verwendung für folgende Zwecke ausgegeben:

  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten

Kurzzeitkennzeichen können grundsätzlich nicht für bereits zugelassene Fahrzeuge zugeteilt werden. Einzige Ausnahme besteht bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen. Hier kann das Kurzzeitkennzeichen außerhalb des Saisonzeitraums zum Beispiel für Fahrten zur Werkstatt oder zur Verbringung an einen anderen Abstellort genutzt werden.

Kurzzeitkennzeichen gelten nur innerhalb Deutschlands

Kurzzeitkennzeichen gelten grundsätzlich nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Kurzzeitkennzeichen werden lediglich vereinzelt in anderen Ländern der Europäischen Union (EU) anerkannt. Daher empfehlen wir für Überführungsfahrten ins Ausland ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Wir können Ihnen nicht sagen, in welchen EU-Ländern ein Kurzzeitkennzeichen momentan anerkannt wird. Bitte informieren Sie sich gegebenfalls im Vorfeld bei der entsprechenden Botschaft, ob mit deutschen Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug im betreffenden Land bewegt werden darf.

Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Betriebserlaubnis

Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung (SP)

Für Fahrzeuge ohne gültige HU oder SP dürfen nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle in Jena oder in einen angrenzenden Bezirk und zurück zum Standort durchgeführt werden. Wird dem Fahrzeug keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen abweichend auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in einer geeigneten Einrichtung in Jena oder einen angrenzenden Bezirk und zurück zum Standort durchgeführt werden.

Das gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft wurden. Diese dürfen nicht mehr aus eigener Kraft bewegt werden.

Fahrzeuge ohne gültige Betriebserlaubnis (BE)

Mit Fahrzeugen ohne gültige BE dürfen nur folgende Fahrten durchgeführt werden:

  • Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen BE stehen
  • Fahrten im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist, oder in einen angrenzenden Bezirk und zurück zum Standort

Die Zulassungsbehörde hat die vorstehend genannten Beschränkungen im Fahrzeugschein zu vermerken.

Zulassungszeitraum

Der Zulassungszeitraum beginnt immer am Tag der Ausgabe des Kennzeichen und endet an dem im gelben Feld angebenen Tag. Kurzzeitkennzeichen sind auf maximal 6 Tage beschränkt. Nach Ablaufdatum dürfen damit versehene Fahrzeuge nicht mehr auf öffentlichen Straßen und Plätze genutzt oder geparkt werden.

  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zugelassen für Kurzzeitkennzeichen
  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II) im Original oder als Kopie
  • Nachweis über die gültige Haupt- bzw. ggf. Sicherheitsprüfung (HU/SP) im Original oder als Kopie
  • Nachweis über den Fahrzeugstandort (z. B. Kaufvertrag, Rechnung)

Hinweis eingeschränkter Betrieb im Zeitraum 26.03.-02.04.2025

Aufgrund einer Softwareumstellung im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025 bzw. bis 02.04.2025 kommt es zu Einschränkungen des Dienstleistungsangebotes.

Eine Online-Terminvereinbarung ist für den Zeitraum 26.03. bis 31.03.2025 nicht möglich. Terminvereinbarungen für diesen Zeitraum können ausschließlich telefonisch unter der Telefonnummer 0049 3641 49-3800 oder vor Ort erfolgen.

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen können im genannten Zeitraum aus technischen Gründen nicht angeboten werden.

Leistungen Zeitraum Einschränkung
Wohnung an-, um- und abmelden 26. - 28.03.2025
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte beantragen und abholen 26. - 28.03.2025
PIN-Änderungen bei der Onlineausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte 26. - 28.03.2025
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte - Verlust erklären und Wiederauffinden 26. - 28.03.2025
Kfz-Zulassungsvorgänge, die im Vorfeld eine An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes in Jena erfordern (Adressänderungen von Privatpersonen) 26. - 28.03.2025
Bewohnerparkausweis beantragen oder verlängern 26. - 28.03.2025
Parkerleichterung und Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen 26. - 28.03.2025
Meldebescheinigung beantragen 26. - 28.03.2025
Führungszeugnis beantragen (bitte Führungszeugnis alternativ online beantragen) 26. - 28.03.2025
Melderegisterauskunft 26. - 28.03.2025
Onlineanträge, mit Ausnahme von i-Kfz 24.03. - 31.03.2025
Jenabonus beantragen oder verlängern 26.03. - 02.04.2025

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 31.03.2025.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
Januar 04.01. und 18.01.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 01.02., 15.02. und 22.02.2025 09:00 - 13:00 Uhr
März 01.03. und 15.03.2025 09:00 - 13:00 Uhr
April 12.04.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 03.05. und 17.05.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 07.06. und 21.06.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 05.07. und 19.07.2025 09:00 - 13:00 Uhr
August 02.08. und 16.08.2025 09:00 - 13:00 Uhr
September 06.09., 13.09. und 27.09.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 11.10. und 25.10.2025 09:00 - 13:00 Uhr
November 08.11. und 22.11.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 06.12. und 20.12.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Leistungen Gebühr
Zuteilung Kurzzeitkennzeichen 13,10 €
Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

 

  • § 16a FZV (Definition)
  • Anlage 4 Abschnitt 6 zur FZV (Ausgestaltung der Kennzeichen)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827