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Auf welchen Paragraphen bzw. sonstige gesetzliche Regelungen beziehen Sie sich mit dieser Aussage?
Das Fahrzeug könnte auch in einwandfreiem Zustand abgestellt und erst während des Parkens von einem Dritten beschädigt worden sein ("Parkrempler").
Vom Fahrzeug geht augenscheinlich keine Gefahr bzgl. auslaufender Flüssigkeiten o.ä. aus.

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