#6267-2021

Beschreibung des Mangels

Hier wird man vom benutzungspflichtigen Radweg direkt auf den nicht freigegebenen Fußweg geführt.
Entweder den Fußweg für Radfahrer frei geben oder die Verkehrsführung für Radfahrer nicht erst hinter der Kreuzung auf die Fahrbahn führen.
StVO-konformes Verhalten gefährdet Radfahrer, da für Autos nicht erkennbar ist, dass sich Radfahrer hier in den fließenden Verkehr einfädeln müssen.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.940583281742, 11.593556284861

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Wir werden uns die Radverkehrsführung in der Camburger Straße in Richtung stadteinwärts genauer ansehen und ggf. Änderungen vornehmen. FD Mobiltät

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #6369-2021, die neue ID ist: #6267-2021.

Kommentare

Auch die wenige Meter später folgende Führung auf den Radfahrschmutzstreifen ist denkbar schlecht gestaltet.
Rote Straßenmalerei, die auf den ersten Blick aussieht wie ein Radfahrstreifen, aber dann doch mit unterbrochener Begrenzunglinie, wo man gar nicht weiß, was das eigentlich sein soll und schlussendlich natürlich die Wartepflicht für den Radverkehr, den man stadtwärts mit Zeichen 240 zwingt auf dem Gehweg zu fahren.
Warum konnte dort nicht wenigstens eine sichere Führung auf die Fahrbahn à la Göschwitzer Straße, Höhe Geraer Straße realisiert werden?

Früher gab es dort sogar mal eine sichere Führung auf die Fahrbahn mit Sperrfläche und durchgezogener Linie zwischen der Fahrspur und dem Schutzstreifen. Sieht man noch im Google-Luftbild.
Inwieweit die neue Gestaltung der Sicherheit des Radverkehrs dienlich sein soll, weiß wohl nur der Fachdienst ...

in dem Zusammenhang bitte den GESAMTEN Abschnitt der Camburger Straße hinsichtlich der angeordneten Radwegebenutzungspflicht (stadteinwärts) bzw. linksseitigen(!) Freigabe (stadtauswärts) überprüfen und entsprechend der geltenden Vorschriften beschildern.

Die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht stadteinwärts ist absurd, wenn bei identischer Verkehrsbelastung stadtauswärts legal auf der Fahrbahn gefahren werden darf, im Bereich des Schutzstreifens sogar gefahren werden muss.

Vor dem Beginn des Schutzsstreifens (Foto) kann auch direkt das Z.205 (Vorfahrt achten) abgeordnet werden. Der Nachrrang des Radverkehrs beim Einfahren auf die Fahrbahn (Schutzstreifen) ergibt sich direkt aus §10 StVO.
Ach, eigentlich kann man den ganzen Mist da hinten auch so lassen. Besser kann man Bürgern nicht sagen: "Fahrt mit dem Auto!"

Als jemand der regelmäßig dort und auch anderswo mit dem Rad unterwegs ist, würde ich diese Stelle nicht als besonders schlimm einstufen. Aber eine Freigabe des Gehwegs für den langsamen Radverkehr (Kinder, Senioren) von dort bis zum Nollendorfer Hof wäre durchaus sinnvoll. Oder zumindest die Duldung der Nutzung. Denn ich habe Verständnis, dass sich unsichere Radfahrer auf dem Angebotsstreifen auf der Straße nicht wohlfühlen.
Aber: Als sportlicher Fahrer weiß ich ihn sehr zu schätzen und habe überhaupt keine Probleme beim sicheren Einfädeln in den fließenden Verkehr. Selbst mit Kinderanhänger. Denn (nicht nur) ich fahre statt der "offiziellen" die sichere Variante, nämlich links des Baumes, um dessentwillen die offizielle Auffahrt so weit hinten liegt. So gelingt das Einfädeln auf die Straße in flachem Winkel und ohne Geschwindigkeitsverlust. Beides erhöht hier die Sicherheit.
Die Sicherheit gefährdet hat vor einigen Wochen ein vom Anbieter werbewirksam abgestellter Leihroller auf der inoffiziellen, aber sicheren Strecke. Dabei ist die vom radfahrenden Volk gewählte Fahrlinie gut am Boden zu erkennen. (Dass sie inoffiziell bleiben muss liegt wahrscheinlich an den gesetzlichen Vorgaben für Radverkehrsanlagen.)

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