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Grundhafter Ausbau Erfurter Straße von Hautklinik bis Katharinenstraße
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Grundhafter Ausbau Erfurter Straße von Hautklinik bis Katharinenstraße

Ziel des grundhaften Ausbaus ist neben der Erneuerung der Verkehrs- und Nebenanlagen eine Optimierung der Breiten in Bezug auf den Flächenbedarf der verschiedenen Verkehrsarten sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Der Planungsbereich Erfurter Straße erstreckt sich von der Hautklinik bis zur Katharinenstraße. Der Ausbauabschnitt hat eine Länge von ca. 705 m.

Zwischen Hautklinik und Humboldtstraße verläuft die Bundesstraße B 7. Die Länge des Ausbauabschnitts beträgt ca. 480 m. Vom Knoten Erfurter Straße/Humboldtstraße bis zum Ausbauende August-Bebel-Straße besitzt die Erfurter Straße im innerstädtischen Verkehrswegenetz die Funktion einer Sammelstraße. Die Länge des  Ausbauabschnitts beträgt ca. 225 m. 

Mit dem gewählten Querschnitt soll eine ausgewogene, flexible und damit zukunftsfähige Nutzung der Verkehrsräume für die Funktionen Fußgänger-, Rad- und kfz- Verkehr gewährleistet werden. Durch die Einordnung der maximalen Anzahl neuer Bäume und Grünflächen sollen für das Stadtklima positive Einflüsse bewirkt werden.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 23/1890-BV - Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 25.05.2023 "Grundhafter Ausbau Erfurter Straße von Hautklinik bis Katharinenstraße, Bestätigung der Planung"

Aktueller Bearbeitungsstand

Mit der Bestätigung der Vorplanung kann die Erarbeitung der Entwurfs- und Ausführungsunterlagen beginnen.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die Ausführung der Maßnahme soll in Abhängigkeit von der Finanzierung ab dem Jahr 2027 erfolgen.

Kosten soweit bezifferbar

Gesamtkosten: ca. 4.000.000 €
Maßnahmebezogene Einnahmen: ca. 2.700.000 €
Eigenanteil: ca. 1.300.000 €

Betroffenes Gebiet

Jena-West

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Mobilität / Verkehr

Bürgerbeteiligung

Formell: Nein.
Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine Beteiligung der Öffentlichkeit.

Informell: Ja.
In die Erarbeitung der Vorplanung wurden der Ortsteilrat, der Beirat kfz-Verkehr, der Beirat Radverkehr und die AG Barrierefreies Bauen einbezogen.
Darüber hinaus wird es vor dem Beginn der Baumaßnahme Informationsschreiben und eine Informationsveranstaltung für die EigentümerInnen der betroffenen Grundstücke geben, bei der die Notwendigkeit der Baumaßnahme und der zeitliche Bauablauf dargestellt werden.

Aktualisierungsdatum

01.06.2023

Versionsnummer

1.0

Ihre Hinweise zum Vorhaben

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