Beschreibung des Mangels
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Lärm ausgehend vom extrem starken Verkehrsaufkommen der winzerlaerstraße (Betonstraße) sowie der XXL Baustelle Fichtlerswiesen wird langsam unerträglich!!!
Wird bei der weiteren Bebauung auf die Empfehlung im Bebauungsplan zur Lärmminderung eingegangen?
Jetzt wurde auch noch jegliches GRÜN auf der Fläche des ehemaligen Hagebaumarktes durch den KSJ entfernt. Das macht die Sache nicht besser. Warum dieser Kahlschlag? Welche Ausgleichsmaßnahmen werden durch das Land Thüringen und die Stadt Jena getroffen?
Kommen jetzt endlich Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung für uns Anwohner?Schallschutzwand?
Bitte die aktuellen Dezibel messen!!!
In Voraus schon einmal Danke für eine ausführliche Antwort IHRERSEITS!
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Fachdienst Umweltschutz
- Geokoordinaten
- 50.943915196429, 11.603708267212
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Sehr geehrte/r Mangelmelder/in,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir können Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
Zum Verkehrslärm winzerlaer Straße:
Aufgrund der Straßenschäden in der winzerlaer Straße (Absenkung der Betonplatten) wurde im vergangenen Jahr die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich auf 30 km/h herabgesetzt. Die Absenkung der Geschwindigkeit sollte auch zu einer Verringerung der Verkehrslärmbelastung geführt haben.
Um das tatsächliche Verkehrsaufkommen zu ermitteln, haben wir nun eine Messung veranlasst. Das Ergebnis teilen wir Ihnen nach Abschluss der Maßnahme mit, voraussichtlich Ende März.
Zur Baustelle Fichtlerswiesen:
Derzeit werden Vorbereitungen für eine weitere Bebauung entlang der winzerlaer Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (B-Plans) B-Am 01.1/2004 „In den Fichtlerswiesen“ getroffen. Dazu war auch die Entfernung von Gehölzen notwendig.
Ersatzpflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen sind im B-Plan mit integriertem Grünordnungsplan geregelt. Detaillierte Informationen zu allen rechtskräftigen B-Plänen finden Sie auf unserer Internetseite. Um zum B-Plan „In den Fichtlerswiesen“ zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
Im B-Plan erfolgte eine Lärmkontingentierung. D.h. es wurden Lärmpegel für einzelne Flächen festgesetzt (Festsetzung Nr. 16.2), die nicht überschritten werden dürfen. Die Einhaltung dieser ist vom Bauherrn nachzuweisen und umzusetzen. Damit wird die Einhaltung der zulässigen Lärm-Immissionsrichtwerte zur Tag- und zur Nachtzeit an der nächstgelegenen Wohnbebauung nach der TA Lärm gewährleistet. Während der Bauphase ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm vom August 1970 bindend.
Ihr Fachdienst Umweltschutz
Sehr geehrte:r Mangelmelder:in,
Sie hatten in Ihrer Nachricht von einem "extrem starken Verkehrsaufkommen" auf der winzerlaer Straße berichtet. Uns lagen bisher nur die Verkehrszahlen aus dem städtischen Verkehrsmodell vor. Ein sehr hohes Verkehrsaufkommen konnte daraus nicht abgeleitet werden.
Um die Verkehrszahlen aus dem Modell mit der aktuellen Verkehrssituation abgleichen zu können, hatten wir eine Messung des Verkehrsaufkommens veranlasst.
An zwei Stellen der winzerlaer Straße wurden eine Woche lang - vom 21.-28.3.22 - Messungen durchgeführt. Die Ergebnisse liegen uns nun vor und wir möchten Sie darüber informieren.
Je nach Abschnitt wurden zwischen 4.700 und 6.000 Kfz pro Tag ermittelt, was im Vergleich zu anderen Straßen im Stadtgebiet relativ gering ist. Diese Verkehrszahlen stimmen gut mit denen aus unserem Modell überein.
Für den Verkehrslärm ist zudem der LKW-Anteil von Bedeutung. Der ermittelte LKW-Anteil lag z.T. deutlich über dem Wert aus unserem Verkehrsmodell. Es ist also nachvollziehbar, dass der Verkehr auf der winzerlaer Straße trotz des relativ geringen Verkehrsaufkommens als Belästigung empfunden wird.
Der hohe LKW-Anteil kommt durch die momentan hohe Bautätigkeit im Stadtgebiet zustande. Für die Zeit der Bauphase bedeutet es für die Anwohnern leider meist, zusätzlichen Lärm ertragen zu müssen. Dies bedauern wir, bitten Sie aber um Verständnis.
Ihr Fachdienst Umweltschutz
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #7826-2022, die neue ID ist: #7716-2022.
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