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Bebauungsplan B-Zw 01.1 "Wohngebiet Leibnizstraße Südteil" (Zwätzen-Nord, Südabschnitt)
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Bebauungsplan B-Zw 01.1 "Wohngebiet Leibnizstraße Südteil" (Zwätzen-Nord, Südabschnitt)

Das Plangebiet befindet sich am Nordrand der Stadt nordöstlich des Ortskernes von Zwätzen. Das Areal wurde von 1938 bis 1990 als Kasernenfläche genutzt. Der Jenaer Stadtrat hat am 14. November 1990 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Zwätzen-Nord" gefasst, um dieses Gebiet einer neuen Nutzung zuzuführen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Nach dem Verkauf der Fläche durch die LEG Thüringen an einen privaten Investor wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Auf dessen Grundlage entstand im November 1992 der Vorentwurf für den Bebauungsplan. Die Planung wurde in den Folgejahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mehrfach überarbeitet. Dabei wurde das Plangebiet in ein nördliches und ein südliches Teilgebiet gegliedert und zunächst das südliche Teilgebiet (die ehemalige Kasernenfläche) planerisch entwickelt sowie mit dessen Realisierung begonnen.
Das nördliche Teilgebiet wurde in einem separaten Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung "Am Oelste - Neues Wohnen Jena-Zwätzen" entwickelt.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 20/0412-BV - Beschluss des Stadtrates vom 20.05.2020 "Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan B-Zw 01.1 "Wohngebiet Leibnizstraße Südteil""
  • Beschlussvorlage 19/0053-BV - Beschluss des Stadtrates vom 20.05.2020 "Erschließungsvertrag über die Herstellung d. öffentl. Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des B-Planes "Wohngebiet Leibnizstraße Südteil" (B-Zw 01.1) für die Durchbindung der Leibnizstr. sowie die J.-Darjes-Str. mit Übereignungsverpflichtung von Grundstücken"
  • Beschlussvorlage 20/0342-BV - Beschluss des Stadtrates vom 20.05.2020 "Abwägungsbeschluss zum Entwurf für den Bebauungsplan B-Zw 01.1 "Wohngebiet Leibnizstraße Südteil""
  • Beschlussvorlage 19/0175-BV - Beschluss des Stadtrates vom 05.12.2019 "Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf zum Bebauungsplan B-Zw 01.1 "Wohngebiet Leibnizstraße Südteil" (Zwätzen-Nord, Südabschnitt)"
  • Beschlussvorlage 18/1966-BV - Beschluss des Stadtrates am 19.09.2018 "Bebauungsplan "Zwätzen-Nord" - Überarbeitung der Planungsziele und Änderung des Geltungsbereichs"
  • Berichtsvorlage 18/1959-BE - Bericht an den Stadtrat am 19.09.2018 "Arbeitsergebnis der Koordinierungsgruppe "5. Entwurf Bebauungsplan "Zwätzen-Nord""
  • Beschlussvorlage 17/1509-BV - Beschluss des Stadtrates vom 18.10.2017 "Benennung der stimmberechtigten Vertreter des Stadtrates in der projektbezogenen Koordinierungsgruppe "5. Entwurf des Bebauungsplans B-Zw 01 "Zwätzen-Nord""
  • Beschlussvorlage 17/1405-BV - Beschluss des Stadtrates vom 20.09.2017 "Gründung einer projektbezogenen Koordinierungsgruppe "5. Entwurf des Bebauungsplans B-Zw 01 "Zwätzen-Nord""
  • Beschlussvorlage 17/1347-BV - Beschluss des Stadtrates vom 07.06.2017 "Aufhebung des Beschlusses des Stadtrates vom 03.05.2017 Nr. 17/1231-BV "Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den 4. Entwurf zum Bebauungsplan B-Zw 01 "Zwätzen-Nord""
  • Berichtsvorlage 17/1185-BE - Bericht an den Stadtrat am 03.05.2017 "Städtebauliche Entwicklung Nordraum"
  • Beschlussvorlage 17/1231-BV - Beschluss des Stadtrates vom 03.05.2017 "Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den 4. Entwurf zum Bebauungsplan B-Zw 01 "Zwätzen-Nord""

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Nach Beanstandungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes an der Satzung wurde eine Betroffenenbeteiligung durchgeführt und die Satzungsunterlagen angepasst. Ein zusätzlicher Erschließungsvertrag als Grundlage eines erneuten Satzungsbeschlusses liegt voraussichtlich im I. Quartal 2025 vor.

Kosten soweit bezifferbar

-

Betroffenes Gebiet

Zwätzen

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Mobilität / Verkehr
Stadtentwicklung / Stadtplanung

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Ja.
In Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung wurde eine projektbezogene Koordinierungsgruppe gegründet. Diese wird auch die Entscheidungen zur informellen Beteiligung treffen. Die Ergebnisprotokolle der einzelnen Sitzungen sind unter downloads einsehbar. Die Arbeit der Koordinierungsgruppe endete im Dezember 2019 mit dem Beschluss des Stadtrates zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs.

Aktualisierungsdatum

14.08.2024

Versionsnummer

8.0

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