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B-Lb 03.1 Camburger Straße Teil I 1. Änderung (Löbstedt)

  • Einleitungsbeschluss: 15.01.1992
  • Satzungsbeschluss: 20.11.1996
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 06.03.1997

Der überwiegende Teil des Plangebiets wurde bis 1992 von den GUS-Streitkräften genutzt. Nach Freigabe durch die Streitkräfte wurden die Flächen vom Land Thüringen übernommen. Ziel des Bebauungsplans ist es, das Gebiet unter Berücksichtigung der Lage im Stadtgebiet einer neuen Nutzung zuzuführen und die geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.

Von der Gesamtfläche des Geltungsbereiches, die ca. 28 ha umfasst, sind ca. 15,5 ha als allgemeines Wohngebiet (WA), ca. 8,5 ha als Mischgebiet (MI) und ca. 4 ha als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Die Zahl der Vollgeschosse ist je nach Baufeld auf 4 bis 6 begrenzt, bzw. ist für Teilbereiche eine Maximalhöhe der Gebäude von 16 m festgesetzt.

Das Gelände ist voll erschlossen und bereits zu ca. 80 % bebaut bzw. beplant. Entgegen der ursprünglich beabsichtigten Bebauung mit mehrstöckigen Gebäuden mit Wohn- bzw. gewerblicher Nutzung hat sich entsprechend des geänderten Bedarfes zunehmend kleinteiliger Wohnungsbau (Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser) etabliert, wenngleich ein zunehmender Bedarf an Geschosswohnungsbau zu verzeichnen ist (Juni 2014).

Die als Download beigefügten Unterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.

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