Beschreibung des Mangels
Hallo liebes Team,
leider beobachte ich täglich aufs Neue, dass die Stadtrodaer Straße in beiden Richtungen zwischen dem Kreuz Lobeda und der Brücke über die Autobahn 4 von Fußgängern als Abkürzung überquert wird. Hierbei handelt es sich um einen stark befahrene 4 spurige Straße. Schon oft entstanden gefährliche Situationen, da man als Autofahrer diese Personen schlicht zu spät sieht und auch nicht damit rechnen muss, dass hier eine Straße überquert wird. Auch durch den Bewuchs in der Mitte der Stadtrodaer Straße tauchen solche "Abkürzer" schlagartig auf. Hierbei kann es zu einem Schreckmoment kommen mit unter Umständen auch mal bösem Ende. Das die Straße in diesem Areal stets und ständig überquert wird, zeigen auch die mittlerweile entstanden Tramelpfade. Man kann die Stadtrodaer Straße in diesem Areal über eine Unterführung überqueren und muss nicht über die Fahrbahn laufen, nur weil man zu faul ist, ein paar Meter mehr zu laufen. Hier sollte vielleicht eine Art Hindernis im Mittelstreifen der Stadtrodaer Straße hergestellt werden, damit ein Überqueren nicht mehr möglich ist.
Liebe Grüße
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.883037333468, 11.615931987872
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Es verwundert, dass nicht gleich vorgeschlagen wird, die Stadtrodaer Straße einzuzäunen ...
Wer die Straße dort bei den zulässigen 50 km/h überquert, tut das auf eigene Verantwortung. Ich selbst fahre jeden Tag auf dieser Straße und habe hier noch keine einzige gefärhliche Situation mit Fußgängern erlebt, weil alle gut aufpassen. Vielen Dank für Ihren Hinweis. FD Mobilität
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4783-2020, die neue ID ist: #4691-2020.
Kommentare
Sichtfahrgebot
PermalinkBei der Stadtrodaer Straße handelt es sich um eine gewöhnliche innerörtliche Straße mit 2 Fahrstreifen pro Richtung. Die zulässige >Höchst<geschwindigkeit liegt bei 50km/h und gilt unter idealen Sicht- und Witterungsbedingungen. Wenn es also dunkel ist oder regnet, sind unter Umständen 50km/h bereits zu schnell.
Es gilt auch und gerade auf der Stadtrodaer Straße das Sichtfahrgebot. Die Argumentation mit der "Schrecksekunde" würde für _jede_ Straßenquerung gelten; ist damit nicht zielführend.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 23.11.2020 - 11:22
"Schrecksekunde"
Permalink...normalerweise laufen Fußgänger auf dem Gehweg, der parallel zur Straße verläuft. Dort kann man die Fußgänger als Autofahrer auch gut sehen.
Nehmen wir mal an, sie haben sich in dem vom Mängelmelder beschriebenen Bereich schon links eingeordnet, weil sie auf die A4 Richtung Dresden auffahren wollen. Wenn dann plötzlich ein Fußgänger vom Mittelstreifen kommend und sich durch die Vegetation an der Fahrbahn auftaucht, ist das schon ein sehr plötzliches Erscheinen. Anders als beim Gehwegbeispiel konnte sie den Fußgänger eben nicht rechtzeitig sehen. Da ist das Argument mit der Schrecksekunde nicht ganz von der Hand zu weisen.
Zur flapsigen Antwort des FD Mobilität kann ich nur sagen: Schön für Sie, aber vom eigenen Erleben eine allgemeine Regel ableiten zu wollen, ist doch schon ein wenig daneben.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 24.11.2020 - 18:08
Antwort auf Sichtfahrgebot von Gast (nicht überprüft)
aha..
PermalinkWenn parkende kfz am Fahrbahnrand oder auch teilweise auf dem Gehweg parken, erkennen Sie auch keine zu Fuß Gehenden Verkehrsteilnehmer, die gerade die Fahrbahn queren möchten.
Und selbst wenn Sie nun stets ein Auge auf alle zu Fuß Gehenden haben, die auf dem rechten oder linken Gehweg unterwegs sind - Sie antizipieren wirklich jeden Querungsversuch? Ich denke nicht. Und weil das so ist, wird in jedem Falle bei der Ermittlung des Anhalteweges die Reaktionszeit berücksichtigt. Und da wird auch nicht unterschieden, ob Sie nun auf der Fahrbahn mit begleitendem Gehweg oder auf einer Landstraße durch Feld und Flur bremsen müssen.
Kleiner Hinweis: in richtigen Großstädten gibt es auch Straßen, in denen 3 oder 4 Richtungsfahrstreifen vorhanden sind und die auch ohne bauliche Trennung auskommen. Dort darf man als zu Fuß Gehender jederzeit die Fahrbahn queren, so lange es der fließende Verkehr zulässt.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 07.12.2020 - 14:53
Antwort auf "Schrecksekunde" von Gast (nicht überprüft)
Wird hier also eine Person…
PermalinkWird hier also eine Person von einem Auto erwischt, dann ist der Fußgänger selbst dran schuld? Ich glaube eher nicht. Zudem beachte ich an dieser Stelle alte Personen mit Gehhilfen diese Straße überqueren. Als Autofahrer muss man dann natürlich bremsen, da der ja scheinbar geduldete Abkürzer dies vollkommen richtig macht. Leider finde ich Ihre Auswertung und die Schließung des Falls ziemlich unseriös. Auch ich als Ersteller dieses Falls werde durch den Einstieg in Ihren Kommentar als lächerlich dargestellt. Aber gut zu wissen, dass man in dieser tollen Stadt wohl überall einfach "drüberlatschen" darf.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 24.11.2020 - 14:42