Lärmminderungsplanung
Lärmaktionsplan Jena
Um den Umgebungslärm in Jena zu verringern, wurde der Lärmaktionsplan fortgeschrieben. Ziel des Plans ist es, vorhandene Verkehrslärmkonflikte zu analysieren und sie gegebenenfalls in den nächsten Jahren zu beheben, sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.
Der Lärmaktionsplan Jena 2023 (Stufe 4) wurde am 21.03.2024 durch den Stadtrat beschlossen (Beschluss-Nr. 24/2382-BV).
Der ausführliche Bericht ist unter downloads zu finden.
Maßnahmen
Insgesamt 17 Straßenabschnitte wurden als Lärmschwerpunkte identifiziert und Maßnahmen zur Verringerung des Verkehrslärms beschlossen. Dazu zählen Geschwindigkeitsreduzierungen, die Prüfung reell gefahrener Geschwindigkeiten oder der Austausch von lärmintensiven Fahrbahndecken. Außerdem soll das städtische Programm zur Förderung des passiven Schallschutzes ausgeweitet werden. Nach Genehmigung des Doppelhaushaltes 2025/2026 wird es künftig für alle lärmbelasteten Gebäude mit entsprechend hohen Lärmpegeln gelten. Bis dahin gilt das bisherige Programm, das auf bestimmte Straßenabschnitte beschränkt ist.
Eine Zusammenfassung der Maßnahmen ist im Lärmaktionsplan in der Anlage 3 zu finden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Erste Beteiligung mittels Online-Befragung
Vom 13.05. bis 18.06.2023 fand die erste Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan statt. Dabei konnten die Bürger:innen Jenas:
- Lärmbelästigungen in ihrem Umfeld melden,
- Anregungen zur Lärmminderung geben und
- Lärmminderungsmaßnahmen vorschlagen.
Aus den Erkenntnissen der Befragung wurden im Rahmen der Lärmaktionsplanung konkrete Maßnahmen und Vorschläge für eine weitere Verringerung des Verkehrslärms in der Stadt Jena abgeleitet.
Rückmeldungen, die keinen Bezug zum Lärmaktionsplan hatten, also nicht den Verkehrslärm betrafen, wurden an die dafür verantwortlichen Stellen weitergeleitet.
Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung
Vom 17.01. bis 11.02.2024 lag der Entwurf des Lärmaktionsplans aus und war auch online abrufbar. In dieser Zeit konnten Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden.
Die Hinweise und Anregungen wurden ausgewertet und der Lärmaktionsplan überarbeitet.
Lärmkartierung
Neues Berechnungsverfahren
Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die Berechnung der Lärmbelastung und deren Darstellung in sogenannten Lärmkarten. In Thüringen ist für die Ausarbeitung von Lärmkarten das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zuständig. Der Berechnung liegen die Zahlen zur Verkehrsstärke und den Einwohnern aus dem Jahr 2021 zugrunde. Die Ergebnisse sind als Lärmkarten auf der Internetseite des TLUBN veröffentlicht und auch im Kartenportal der Stadt Jena einsehbar.
Das Berechnungsverfahren, nach dem die Umgebungslärmbelastung ermittelt wurde, hat sich im Vergleich zur letzten Lärmkartierung geändert und ist nun für alle EU-Mitgliedsstaaten einheitlich. Es unterscheidet sich z. T. deutlich von den bisher angewandten Berechnungsmethoden. Ein Vergleich der Ergebnisse mit vorangegangenen Berechnungen ist daher schwer möglich.
Rechtliche Grundlagen
Grundlage der Lärmaktionsplanung bildet die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG), welche im § 47 a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) verankert wurde.
Im BImSchG sind neben Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung auch die Zuständigkeiten, Zeiträume und Anforderungen an Lärmkarten und Lärmaktionspläne definiert. In der 34. BImSchV sind die europaweit einheitlichen Anforderungen an Lärmkarten konkretisiert.