Beschreibung des Mangels
Ausfahrt aus der Victor-Goerttler-Strasse auf die Rudolstädter Strasse nur unter lebensbedrohenden Bedingungen möglich. Man muss auf Radfahrer achten, die den Göschwitzer Berg, entgegengesetzt der Fahrtrichtung, herunterrasen. Ein rechtzeitiger Einblick auf den Radweg ist wegen dicht bewachsener Bauzäune NICHT möglich.
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Mängelmelder Service-Team
- Geokoordinaten
- 50.887822687231, 11.587074995198
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Vielen Dank für Ihren Eintrag im Mängelmelder der Stadt Jena. Wir haben auch diesen Hinweis an den Fachdienst Verkehrsorganisation weiter geleitet und informieren hier, wenn es eine Rückmeldung dazu gibt.
Da es bergab auf der rechten Seite der Rudolstädter Straße keine Möglichkeit gab und gibt, mit wenig Aufwand einen Radweg mit Anbindung an das vorhandene Radwegenetz einzurichten, hat man sich aus stadtplanerischen Aspekten heraus entschlossen, den Radfahrer bergab auf der linken Seite zuzulassen. Dies war auch bis zum Bau der Tankstelle kein Problem. Der Konfrontationskurs Radverkehr - Tankstellenein- und -ausfahrt wurde schon im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens HEM-Tankstelle erkannt und die dort eingeforderte rote Markierung des Radweges an der Tankstellenein- und -ausfahrt wurde auch zeitnah nach der Fertigstellung der Anlage aufgebracht. Die eigentliche Ursache des geschilderten Problems ist eine mit Bewuchs versehene Grundstückseinfriedung, die die Sicht auf den Radweg und die sich in der Regel bergab doch recht zügig annähernden Radfahrer erheblich einschränkt. Die Rotmarkierung mahnt den Kraftfahrer zur erhöhten Aufmerksamkeit auf den Radverkehr. Er muss sich wegen der Sichteinschränkung in den Verkehrsraum langsam hinein tasten, was dann aber auch der annähernde Radfahrer erkennen und durch vorsichtigere Fahrweise quittieren sollte. In der Praxis scheint es so zu funktionieren, denn wir haben an dieser Stelle keine Unfallhäufung. Wirkliche Abhilfe kann in diesem Fall nur eine Verbesserung der Sichtverhältnisse bringen. Verkehrsrechtliche Mittel und Möglichkeiten (Unterbrechung des Radweges, "Radfahrer absteigen" usw.) sind zur Lösung des Problems ungeeignet.
Der Mangel #154-2018 wurde migriert.
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