Neuen Kommentar hinzufügen

Wenn parkende kfz am Fahrbahnrand oder auch teilweise auf dem Gehweg parken, erkennen Sie auch keine zu Fuß Gehenden Verkehrsteilnehmer, die gerade die Fahrbahn queren möchten.
Und selbst wenn Sie nun stets ein Auge auf alle zu Fuß Gehenden haben, die auf dem rechten oder linken Gehweg unterwegs sind - Sie antizipieren wirklich jeden Querungsversuch? Ich denke nicht. Und weil das so ist, wird in jedem Falle bei der Ermittlung des Anhalteweges die Reaktionszeit berücksichtigt. Und da wird auch nicht unterschieden, ob Sie nun auf der Fahrbahn mit begleitendem Gehweg oder auf einer Landstraße durch Feld und Flur bremsen müssen.

Kleiner Hinweis: in richtigen Großstädten gibt es auch Straßen, in denen 3 oder 4 Richtungsfahrstreifen vorhanden sind und die auch ohne bauliche Trennung auskommen. Dort darf man als zu Fuß Gehender jederzeit die Fahrbahn queren, so lange es der fließende Verkehr zulässt.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.