#8203-2022

Beschreibung des Mangels

Auf der Camburger Straße gelten für Radfahrer verwirrende Regelungen.
1. Ecke Scharnhorsstraße, stadtauswärts
Da keine Beschilderung vorliegt, kann man den Weg als Radweg nutzen? Früher gab es hier nur einen Fußweg.
2. Stadtauswärts, rechte Seite, Höhe Einmündung Stifterstraße:
Vorher gibt es einen Radweg. Dann steht plötzlich ein Fußweg-Schild, der Radfahren muss auf die Straße. An der Einmündung Egelsee geht der Radweg jedoch als Fortsetzung des Fußweges weiter...
Ich bitte um Klarstellung!

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.948831508997, 11.608808755809

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Zur Nummer 1 ist zu sagen, dass sich dort ein reiner Fußweg befindet. Radfahrer welche in Richtung stadtauswärts unterwegs sind, können auf der Fahrbahn oder dem linksseitigen Gehweg benutzen. Zu Nummer 2 ist zu sagen, dass der Radfahrer dort entweder auch auf der Straße oder auf dem linksseitigen Gehweg fahren kann. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #8313-2022, die neue ID ist: #8203-2022.

Kommentare

Ich stimme zu, dass die Führung(!) des Radverkehrs hier nicht stringent erfolgt.
Aber Verwirrung liegt eher in der Unkenntnis der StVO, auch bei der Meldenen Person.

die "Radwege" der obigen Meldung sind allesamt Gehwege. Mit Freigabe für den Radverkehr. In Schrittgeschwindigkeit.

Wo mit dem Rad gefahren werden darf, ergibt sich aus der StVO.
Wenn ein Weg nicht als Radweg beschildert oder erkenntlich ist, handelt es sich um einen Gehweg.

stadtauswärts
im Abschnitt Scharnhorststr - Altenburger Straße
- Fahrbahn
- linker(!) Geh- und Radweg

im Abschnitt Altenburger - Stifterstr
- Fahrbahn
- linker(!) Geh- und Radweg
- rechter Gehweg, Schrittgeschwindigkeit

im Abschnitt Stifterstr - Egelsee
- Fahrbahn
- linker(!) Geh- und Radweg

im Abschnitt Egelsee - Steinbach
- Fahrbahn
- rechter Gehweg, Schrittgeschwindigkeit

Alle erwähnten Optionen sind entweder beschildert (Radfahrer frei / Gehweg, Radfahrer frei) oder ergeben sich aus der StVO (Fahrbahn). Keine der erwähnten Führungsformen ist verpflichtend. Es muss nicht auf der Fahrbahn gefahren. Es muss nicht auf dem linken Geh- und Radweg gefahren werden, es muss nicht auf dem freigegebenen Gehweg gefahren werden.

Dennoch täte der Fachdienst gut daran, hier einheitliche und sichere Radverkehrsführung (also Fahrbahn) deutlicher kenntlich zu machen.
Und da ist das Problem der widersprüchlichen Anordnung zw. Fahrtrichtung stadteinwätrs und stadtauswärts noch gar nicht thematisiert :)

Die Camburger Straße ist ein sehr typisches Beispiel.
Ab Nolledorfer Platz Richtung Nord gibt es einen Schutzstreifen auf dem bei Gegenverkehr mit einem Auto der vorgeschriebene Überholabstand nicht eingehalten werden kann - wird trotzdem konsequent überholt.
Dann endet der Schutzstreifen und Radfahrer werden mittels Markierung auf den (nicht freigegebenen) Fußweg geleitet - Autofahrer nehmen an, dass Radfahrer hier nicht mehr auf der Straße fahren dürfen - gefährliche Situationen
Linksseitig für Radfahrer freigegebener Fußweg - Autofahrer rechnen beim Abbiegen nicht damit, dass hier Radfahrer auf der linken Seite fahren - Gefährdungssituation im Kreuzungsbereich
Fazit: die gesamte Strecke ist für Radfahrende sehr kritisch. Die typische Aussage, dass es keine Probleme gäbe, wenn sich alle an die StVO halten würden, die dann immer wieder herhalten muss, ist ein schönes (Schein-)Argument, um alles so zu lassen, wie es ist. Wenn es der ausdrückliche Wunsch der Stadt Jena ist, den Radverkehr zu stärken, muss etwas geändert werden.

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