Es sei Ihnen der §3 der Straßenverkehrsordnung ans Herz gelegt:
aus Absatz 1: Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Wenn Sie bei 20km/h und eingeschaltetem Abblendlicht einen Fußgänger, der die Fahrbahn quert, nicht erkennen können, sollten sie langsamer fahren.
gegen Fußgänger, die hinter einem parken kfz direkt vor ein fahrendes kfz treten, so dass auch mit aufmerksamer Fahrweise ein Unfall nicht verhindert werden kann, hilft auch keine Festbeleuchtung der Fahrbahn.
StVO
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