#5321-2021

Beschreibung des Mangels

in der Naumburger Straße in Höhe HsNr 78 ist der gemeinsame Geh- und Radweg auf Grund einer Arbeitsstelle gesperrt.

Im abgesperrten Bereich sind Z.259 (Verbot für Fußgänger) sowie Z.254 (Verbot für Radfahrer) aufgestellt. Die Zeichen verbieten die Nutzung des gesamten(!) nachfolgenden Verkehrsraumes. Dies umfasst die Fahrbahn sowie beide (östliche & westliche) Nebenflächen. Damit ist nach StVO an dieser Stelle für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende: Schluss. Sackgasse. Ende.
-> Daher bitte ab spätestens ab Kreuzung Egelsee eine Umleitung ausschildern, falls die Regelung des Verbotes von Geh- und Radverkehr so gewünscht ist
-> Sollten die beiden VZ. mal wieder "einfach so" aufgestellt sein: bitte das Entfernen veranlassen

Falls die aktuell bestehende Sackgassenregelung nicht gewünscht ist:

a) Fußverkehr
Für zu Fuß Gehende besteht an dieser Stelle keine Möglichkeit, die Fahrbahn zu queren, da auf der westlichen Seite direkt die Straßenbahngleise mit offener Schotterbettung liegen. Die letzte Querungsmöglichkeit ist ca. 60m südlich der Sperrung. Dort allerdings fehlt der Hinweis, dass es sich um die letzte Querungsmöglichkeit (Sprunginsel) vor der Sperrung handelt.
-> Arbeitsstellensicherung ist stets auch für Mobilitäts- und Seheingeschränkte Personen zu planen und auszuführen
Daher bereits dort einen deutlichen Hinweis auf die anstehende Sperrung platzieren. Gffs. sogar eine Teilsperrung des Geh- und Radweges prüfen.

b) Radverkehr:
Der hier vorhandene benutzungspflichtige Geh- und Radweg kann aus rechtlicher Position nur dann angeordnet werden, wenn die Gefahren der Fahrbahnnutzung, erheblich(!) über denen liegen, die mit der Teilnahme am Verkehr allgemein einhergehen.
Offensichtlich hat der Fachdienst hier eine erhebliche(!) Gefahrenlage für das Radfahren auf der Fahrbahn erkannt, da ein benutzungspfl. Geh- und Radweg angeordnet wurde.
Da bei Sperrung des gemein. Geh- und Radweges nun auf der Fahrbahn gefahren werden muss, ist die Reduzierung der erkannten Gefahrenlage unerlässlich.
-> Hier hat daher zwingend eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 30km/h zu erfolgen.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.951350638834, 11.61218136549

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #5413-2021, die neue ID ist: #5321-2021.

Kommentare

was genau hat man denn da nun getan, um das Problem abzustellen?
Oder wurde gewartet, bis die putzigen Absperrungen wieder verschwunden sind? Ist ja auch ne Lösungsmöglichkeit.

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