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Oldtimerkennzeichen beantragen

Oldtimerkennzeichen sind die steuergünstige zulassungsart für Oldtimer-Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind.

Voraussetzungen der Zuteilung

  • Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und in einem guten Erhaltungszustand sein.
  • Ein Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO muss vorliegen.
  • Ihr Fahrzeug wird vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt.

Hauptuntersuchung

Auch Fahrzeuge mit Oldtimerkennzeichen unterliegen der Pflicht zur Hauptuntersuchung.

Alle zulassungsarten

Ein Oldtimer-Kennzeichen für historische Fahrzeuge ist bei allen zulassungsarten möglich.

  • Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO
  • zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Kfz-Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
  • Bescheinigungen der gültigen Hauptuntersuchung (Original)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • gegebenenfalls Anzeige besondere Fahrzeugverwendung (siehe Downloads)
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
  • gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.

Die Kosten für die zulassung eines Fahrzeuges mit historischem Kennzeichen sind abhängig von der jeweiligen zulassungsart (Umschreibung, Wiederzulassung, ...).

Die Mindestgebühr für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens beträgt 27,40 €.

Die zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetem Klebesiegel.

Steuer

Das zuständige Hauptzollamt erhebt für Fahrzeuge mit Oldtimerkennzeichen eine pauschale Steuer in Höhe von jährlich  191,73 Euro ( 46,02 Euro für Motorräder).

  • § 2 Nr. 22 FZV (Definition): "Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustandentsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;..."
  • § 23 StVZO (Oldtimergutachten): "Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich."
  • Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird."
  • VkBl 1997 Heft 15 S. 515 - Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimerfahrzeugen
  • Anlage 4 Abschnitt 4 zur FZV - Ausgestaltung der Kennzeichen
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

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