Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Beratung und Beglaubigung
Mit vorsorglichen Verfügungen wie Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer Ihre Angelegenheiten besorgen und für Sie entscheiden kann, falls Sie infolge eines plötzlichen Unfalls, einer Krankheit oder eines allmählichen Nachlassens ihrer geistigen Kräfte dazu nicht mehr oder nur noch teilweise in der Lage sind. Dabei können Sie im Einzelnen festlegen, auf welche Bereiche sich diese Vollmacht bzw. Verfügung erstrecken soll.
Bitte beachten Sie, dass Vollmachten immer auch Risiken in sich bergen. Hierzu berät Sie die Betreuungsbehörde gern.
Details
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie vorsorglich einen Vertreter bevollmächtigen, der Ihre Angelegenheiten besorgen und für Sie entscheiden kann, falls Sie infolge eines plötzlichen Unfalls, einer Krankheit oder eines allmählichen Nachlassens ihrer geistigen Kräfte dazu nicht mehr oder nur noch teilweise in der Lage sind. Dabei können Sie im Einzelnen festlegen, auf welche Bereiche sich diese Vollmacht erstrecken soll.
Damit wird eine gerichtliche Bestellung Ihrer Vertrauensperson als Betreuer nicht erforderlich (Ausnahme: ein bestimmter erforderlich werdender Bereich ist nicht von der Vollmacht erfasst).
Eine Vollmacht sollten Sie nur bei uneingeschränktem Vertrauen erteilen.
Zwei mal im Jahr finden Vorträge mit Informationen und praktischen Hinweisen für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht im Verein "Grenzenlos e. V." statt.
Öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht
Ihre Vorsorgevollmacht kann in der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt werden. Dann kann Ihr Vollmachtnehmer auch Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt oder dem Handelsregister vornehmen oder eine Erbausschlagung erklären. Damit erhöht sich die Wertigkeit Ihrer öffentlich beglaubigten Vollmacht auch gegenüber Banken und Sparkassen. Die von der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht genügt den Anforderungen des § 29 Grundbuchordnung. In Jena ist siegelführend der Mitarbeiter Herr Peuker, Kontakt siehe unten. Über unsere Öffnungszeiten hinaus kann telefonisch ein Beglaubigungstermin vereinbart werden.
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung können Sie verfügen, wer im Falle ihrer eigenen Unfähigkeit zur Regelung bestimmter Angelegenheiten ihr gerichtlich bestellter Betreuer werden soll. Eine Betreuungsverfügung ist in der Praxis dann angebracht, wenn man keine Vollmacht erteilen will. Eine Betreuungsverfügung stellt keine Vertretungsbefugnis dar. Meistens ist eine Betreuungsverfügung in einer Vorsorgevollmacht enthalten, so dass sie kein extra Formular ausfüllen müssen.
Eine Betreuungsverfügung sollten Sie aufsetzen, wenn Sie von einer bestimmten Person betreut werden möchten, die vom Betreuungsgericht bestellt und kontrolliert werden soll. Hier können Sie auch festlegen, von wem Sie keinesfalls gerichtlich betreut werden möchten.
Patientenverfügung
In der Betreuungsbehörde erhalten Sie auch Hinweise zu einer Patientenverfügung. Praktische Hinweise beim Aufsetzen einer Patientenverfügung erhalten Sie beim Hospiz Jena.
Registrierungsmöglichkeit im Zentralen Vorsorgeregister
Ihre Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung können Sie auch im "Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer" gegen eine Gebühr registrieren lassen.
Unterlagen
- Personalausweis
- ausgefüllte Vollmacht (-> siehe Downloads)
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr |
Gebühren
Leistung | Gebühr |
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öffentliche Beglaubigung | 10 € |
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Isabell Kretschmer | Sozialarbeiterin Team Betreuungsbehörde |
E-Mail: Isabell.kretschmer@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4646 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 2.32 |
Herr Torsten Müller | Sozialarbeiter Team Betreuungsbehörde |
E-Mail: torsten.mueller@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4648 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 2.28 |
Herr Thomas Peuker | Sozialarbeiter Team Betreuungsbehörde |
E-Mail: thomas.peuker@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4647 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 2.33 |
Frau Gunda Metzler-Ruder | Sozialarbeiterin Team Betreuungsbehörde |
E-Mail: gunda.metzler-ruder@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4652 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 2.17 |
Frau Katharina Schmidt | Sozialarbeiterin Team Betreuungsbehörde |
E-Mail: katharina.schmidt@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4605 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 2.31 |