This is a cache of https://blog.jena.de/strassenbaubeitraege/2016/04/03/der-mdr-berichtet-der-verein-buergerallianz-thueringen-e-v-will-ein-bundesverfassungsgerichtsurteil-zu-strassenausbaubeitraegen/. It is a snapshot of the page at 2024-11-16T12:14:43.373+0000.
Der MDR berichtet: Der Verein „Bürgerallianz Thüringen e. V.“ will ein Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Straßen(aus)baubeiträgen – Straßenbaubeiträge
Allgemein

Der MDR berichtet: Der Verein „Bürgerallianz Thüringen e. V.“ will ein Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Straßen(aus)baubeiträgen

Schild Beitragserhebung - Abbildung © Stadt Jena KSJWie der MDR am Wochenende berichtete, will der Verein der Thüringer „Bürgerallianz gegen überhöhte Kommunalabgaben e. V.“ auf juristischem Weg die Abschaffung der umstrittenen Straßen(aus)baubeiträge erreichen. Das habe der Vorsitzende der Organisation, Wolfgang Kleindienst, am 02. April 2016 in Erfurt angekündigt. Zunächst wolle man aber eine Entscheidung des Landtages abwarten, so Kleindienst im MDR.

Ausbaubeiträge für Straßen können in Thüringen seit 1991 gem. dem Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) von Städten und Gemeinden dafür erhoben werden, wenn Grundstückseigentümer durch die Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung ihrer öffentlichen Straße einen sog. „besonderen Vorteil“ erfahren. Dieser besondere Vorteil erwächst allerdings nur denjenigen Grundstückseigentümern, deren Grundstücke an dieser Straße liegen. Von einer Sanierung der betreffenden Straße gem. dem ThürKAG nicht bevorteilt sind daher alle Grundstücke, die an anderen öffentlichen Straßen liegen; hierdurch bildet sich ein sog. „Abrechnungsgebiet“ mit bevorteilten Grundstücken, denn gegenüber den anderen Grundstückseigentümern der Kommune oder aber z. B. Autofahrern haben diese anliegenden Grundstückseigentümer neben dem einfachen Benutzen der Straße einen weiteren – im Beitragsrecht definierten – „besonderen“ Vorteil, da deren Grundstücke ohne die betreffende öffentliche Straße nicht erreichbar wären. Mit Wertsteigerungen des betreffenden Grundstücks oder dem, was man landläufig als „Vor-“ oder „Nachteil“ empfindet, hat der beitragsrechtliche „besondere Vorteil“ somit nicht unmittelbar etwas zu tun.

Blick auf die Baustelle Lutherstrasse - Foto © Stadt Jena KSJJena erhebt seit 1992 Straßen(aus)baubeiträge, zahlreiche Kommunen im Freistaat haben aber jahrelang auf die Erhebung dieser Art von Beiträgen verzichtet. Das Oberverwaltungsgericht Weimar hatte diese Praxis in einem Urteil im Jahr 2005 deshalb als unrechtmäßig eingeschätzt. Daraufhin hatte das Land den Kommunen im ThürKAG aufgetragen, entsprechende Beitragssatzungen zu beschließen und Gebühren auch rückwirkend zu erheben – und zwar für Maßnahmen bis zum Jahr 1991 zurück. Diese, von der Vorgängerregierung beschlossene, Festlegung ist bei der neuen rot-rot-grünen Koalition umstritten; sogar eine Abschaffung der Straßenbeiträge wird diskutiert. Die Landesregierung hatte aber vor kurzem erklärt, zunächst die Frage der rückwirkenden Erhebung neu zu behandeln. Hier möchte der Verein Bürgerallianz erreichen, dass Kommunen künftig unabhängig von ihrer Finanzkraft entscheiden können, ob sie Beiträge erheben wollen. Laut der aktuellen Gesetzesregelung hat eine Gemeinde oder Stadt in Thüringen aber nur dann diesen Spielraum, „wenn ihre finanzielle Situation dauerhaft so günstig ist, dass sie ohne Verletzung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze auf eine Beitragserhebung verzichten kann“.

Bürgerallianz-Vorsitzender Kleindienst kündigte aber an, dass seine Lobby selbst dann, wenn das Land Thüringen die Straßen(aus)baubeiträge abschaffen sollte und durch eine sog. „Infrastrukturabgabe“ ersetzt, hiergegen juristisch vorgehen will. Dabei gehe, nach den Worten von Kleindienst, um den Begriff des „besonderen Vorteils“. Im MDR fragte er: „Worin besteht für Bürger der besondere Vorteil, wenn die Straße vor ihrer Haustür saniert ist? Sie haben auch vorher schon mit dem Auto auf ihr Grundstück fahren können.“ Ziel seines Vereins sei eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .