Lagerfeuerstellen mieten
Insgesamt stehen in der Stadt Jena drei öffentliche Lagerfeuerstellen zur Verfügung. Diese befinden sich bei der Lobdeburg, am Jägerberg bzw. auf dem Steinkreuz.
Details
Was zu beachten ist
- Das völlige Erlöschen des Feuers ist unter Aufsicht zu gewährleisten. Das Löschen kann durch Wasser erfolgen.
- Das Feuer ist ständig von einer erwachsenen Person zu beaufsichtigen.
- Die brandschutztechnischen Bedingungen sind einzuhalten. Als Zündmittel sind ausschließlich umweltfreundliche Materialien (geringe Mengen Papier, Pappe, handelsübliche Feueranzünder) zu verwenden. Verboten ist der Einsatz von Mineralöl jeder Art, wie Benzin, Spiritus, Altöl usw.
- Holz wird vom Stadtforst bereitgestellt. Das Holz ist naturbelassen und wurde mindestens ein Jahr gelagert.
- Es sind nur ausgewiesene Lagerfeuerstellen zu benutzen. Nach dem Thüringer Waldgesetz § 12 sind, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m zum Wald, offene Feuer verboten. Ausnahme sind die von den Forstbehörden errichteten und genehmigten Feuerstellen.
- Der zugewiesene Platz ist gereinigt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen, jede Art von Abfall ist zu entfernen, nur die Asche des Holzes kann in der Lagerfeuerstelle bleiben.
- Es wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter für eventuell auftretende Schäden (Brand) aufzukommen hat.
Das Thüringer Forstamt, das Feuerwehr- und Katastrophenschutzamt, das Ordnungsamt sowie die Polizeiinspektion der Stadt Jena werden durch die Stadtforstverwaltung informiert.
Braten
Das Braten ist auf allen Stellen möglich.
Zelten
Das Zelten (bis zu 3 Zelte, je 2-3 Personen) ist nur auf dem Jägerberg erlaubt.
Ausfall / Nichtstattfinden
Bei schlechtem Wetter werden keine Kosten erstattet. Herrscht Waldbrandwarnstufe, werden die Lagerfeuer annulliert und das Geld zurückgezahlt.
Ablauf/Fristen
Reservierung
Sie können die Lagerfeuerstellen telefonisch oder per E-Mail reservieren (unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefon-Nr., Datum/Uhrzeit).
Bestätigung der Resevierung
Zwei Wochen vor dem reservierten Termin müssen Sie uns diesen nochmals telefonisch oder per E-Mail bestätigen, da die Feuerstelle sonst anderweitig vergeben wird.
Bezahlung und Vereinbarung
Zwei Werktage vor dem Feuer ist in unserem Büro die Bezahlung vorzunehmen und eine schriftliche Vereinbarung ausfüllen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
---|---|
Nutzung der Lagerfeuerstelle und Bereitstellung von 1/2 rm Holz (zzgl. Kaution für den Schlüssel der Holzbox in Höhe von 20 €. Rückerstattung nach Abgabe des Schlüssels) | 60 € |
zusätzlicher 1/2 rm Holz (zweites Mal eine Schlüsselkaution 20 €)* | 40 € |
*Der reguläre Preis für 1 rm Brennholz, 1 m lang, gespalten, beträgt 85 €. Die Gesamtkosten für 2 rm Holz belaufen sich dann also auf 185 € (davon sind 40 € Kaution).
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag und Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 15:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr |
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Stadtforst | Stadtforstverwaltung Kommunalservice Jena |
E-Mail: stadtwald@jena.de Telefon: 0049 3641 4989-470 Raum: 1. OG |