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„Geteiltes Beitragszahlerland“: Die OTZ berichtet über verschiedene Aspekte einer möglichen Abschaffung der Beitragserhebung im Thüringer KAG – Straßenbaubeiträge
Allgemein

„Geteiltes Beitragszahlerland“: Die OTZ berichtet über verschiedene Aspekte einer möglichen Abschaffung der Beitragserhebung im Thüringer KAG

OTZ Artikel Geteiltes Beitragszahlerland vom 2015-08-20

Unter dem Titel „Geteiltes Beitragszahlerland“ berichtet die OTZ in einem Artikel, den Sie oben lesen können, über verschiedene Aspekte einer möglichen Abschaffung der Beitragserhebung im Thüringer Kommunalabgabengesetz.

Lesen Sie zu diesem Thema auch „Beiträge abschaffen – und dann? (Teil 1)“ , „Beiträge abschaffen – und dann? (Teil 2)“ und „Weshalb erheben Berlin und Baden-Württemberg keine Straßen(aus)baubeiträge?“! (Die Abbildung des OTZ Artikels von Volkhard Paczulla erfolgte mit freundlicher Genehmigung der Mediengruppe Thüringen. Vielen Dank hierfür!)

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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