#11097-2023

Beschreibung des Mangels

Einfahrt von kfz aus Richtung Schnellstraße nach links in den gemeinsamen Fuß- und Radweg unter Gefährdung.
Parken von kfz auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg in nicht markiertem Bereich.

Vorschlag zur Güte: Änderung der Beschilderung u.A. durch Versetzen oder gar Entfernung des blauen Schildes am rechten Wegesrand. Damit würden die armen Gartenbesitzer endlich aus der Rechtswidrigkeit geholt und können legal auf ihre Grundstücke fahren oder davor parken (mit Anweisung zur Nutzung des Randstreifens unter Aufhebung der Mindestdurchfahrtsbreite)

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.905921284929, 11.589334309101

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Der von Ihnen beschrieben Weg ist eine wichtige Hauptroute für den Radverkehr und auch Fußgänger nutzen diesen Weg. Die momentane Beschilderung ist aus unserer Sicht okay und wird beibehalten. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #11210-2023, die neue ID ist: #11097-2023.

Kommentare

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Ihr Mängelmelder-Team

bedeutet dies, dass die Stadt ganz offiziell die Einfahrt in den gemeinsamen Fuß- und Radweg sowie das parken auf dem Weg und dem Seitenbereich duldet? Also obwohl ja nunmehr selbst schon festgestellt wurde, dass dies eine Hauptroute ist?
Oder werden die Gartenbesitzer darauf hingewiesen, dass eine Zufahrt per kfz auf die Gärten linkerhand nicht zulässig ist? Vielleicht sogar eine Vor-Ort Kontrolle der Situation durch das OA?

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