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es ist für mich nicht ersichtlich, wie es bei der vorliegenden Verkehrsführung (Rad Fahrende auf der Fahrbahn) zu Rechtsabbiegeunfällen kommen kann.
Ein Überholen von Rad Fahrenden ist entsprechend StVO im/vor Kreuzungsbereich nicht legal möglich. Aber auch _wenn_ Rad Fahrende hier von kfz überholt werden, wurden die Rad Fahrenden gesehen und wahrgenommen.

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