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B-Lo 03F Lobeda-Süd LS2 (Neulobeda)

  • Einleitungsbeschluss: 18.09.1991
  • Satzungsbeschluss: 16.04.2003
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 15.09.2003

Die Planung verfolgt die Absicht, für das Oberzentrum Jena ein leistungsfähiges, verkehrsgünstig gelegenes und vom Landschaftsbild her ansprechendes Gewerbegebiet zu schaffen.

Die bebaubaren Flächen des Plangebiets sind als Gewerbegebiet ausgewiesen, in denen Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig sind.

Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind, sind nur ausnahmsweise zulässig, während Beherbergungsbetriebe, Anlagen für sportliche Zwecke, Tankstellen und Einzelhandelsbetriebe unzulässig sind.

Das Gewerbegebiet ist erschlossen.Teilweise sind die Flächen bereits bebaut. Die Vermarktung der Flächen erfolgt durch die JenA4 GmbH, einer Tochter der Technischen Werke Jena GmbH und der Stadt Jena (Juni 2014).

Die als Download beigefügten Unterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.