Beistandschaft
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung Ihres Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Details
Beistandschaft beantragen
Die Beistandschaft kann für die Feststellung und Anerkennung der Vaterschaft und für die Geltendmachung und Verfügung von Unterhaltsansprüchen beantragt werden. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.
Antragsberechtigt ist der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht innehat oder bei geteiltem Sorgerecht, bei dem das Kind lebt. Ebenfalls kann ein von den Eltern benannter Vormund diesen Antrag stellen. Zur Antragstellung müssen Sie persönlich bei uns erscheinen.
Unterlagen
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- bereits vorhandene Unterhaltstitel
- Sorgerechtsentscheidungen
- Einkommensnachweise
- Nachweise weiterer Unterhaltsverpflichtungen
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr |
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch, Achtes Buch: Kinder‐ und Jugendhilfe
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Berndt | Unterhaltsberechnung, Beurkundungen Vaterschaften, Sorgeerklärungen, Beistandschaften A, B, D bis G, Sch, X bis Z Team Unterhaltsvorschuss |
E-Mail: bbb@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2787 Fax: 0049 03641 49-2707 Raum: 03_02 |
Frau Schwarz | Unterhaltsberechnung, Beurkundungen Vaterschaften, Sorgeerklärungen, Beistandschaften H bis K, S, T, V, C Team Unterhaltsvorschuss |
E-Mail: bbb@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2792 Fax: 0049 3641 49-2707 Raum: 03_03 |
Frau Pröhl | Unterhaltsberechnung, Beurkundungen Vaterschaften, Sorgeerklärungen, Beistandschaften L bis R, ST, U, W Team Unterhaltsvorschuss |
E-Mail: bbb@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2788 Raum: 03_04 |