Wenn die Anlieger der Straße „Pennickental“ in Wöllnitz dieser Tage Post von der Stadt Jena bekommen, dann ist dies das inzwischen dritte Informationsschreiben zu den zu erwartenden Beitragshöhen.
In den letzten Monaten hat die Abteilung Beiträge, entsprechend der Zusage des Oberbürgermeisters der Stadt Jena an die dortige Bürgerinitiative, in der Kommentierung und Rechsprechung zum Straßenbaubeitragsrecht nach Entscheidungen und Lösungen in der Beitragsangelegenheit gesucht, die einerseits die Anforderungen einer gesetzeskonformen Vorgehensweise erfüllen, es andererseits erlauben, Kostenbestandteile nicht zu veranlagen oder aus den beitragsfähigen Kosten herauszurechnen, die zumindest nicht eindeutig beitragswirksam sind. Natürlich hat eine solche Betrachtungswiese auch Risiken, denn im Falle von Rechtsstreiten, die vor den Thüringer Verwaltungsgerichten in Gera (= zuständig für Klagen zur Beitragserhebung in Jena) oder Weimar (= letztinstanzliches Oberverwaltungsgericht) anhängig sind, kann dies immer dazu führen, dass die Verwaltungsrichter solche Kosten wieder in dem umlagefähigen Aufwand einbeziehen – jedenfalls dann, wenn dies aus deren Sicht gerechtfertigt erscheint.
Zu den reduzierten Kosten im „Pennikental“ gehören u.a. solche der Straßenbeleuchtung (= dort wurde nur der notwendige Mindestaufwand für eine sog. „normalerweise übliche“ Beleuchtung angesetzt) und der Straßenentwässerung (= hier wurden überhaupt gar keine Anteile der speziellen „Bachverrohrung“ des Pennickenbachs in die umzulegenden Kosten aufgenommen).
Was die Ausbaustrecke der Straße angeht, so wurden hier aufgrund neuester Rechtsprechung verschiedener Verwaltungsgerichte ausschließlich Kostenbestandteile der im Innenbereich der Ortssatzung liegenden Bereiche der Straße berücksichtigt. Dies hat die Auswirkung, dass der obere Teil der Straße (in der Abbildung links in blau dargestellt) kostenmäßig allein zu Lasten der Stadt Jena geht. Das bedeutet, dass Grundstücke, die hier alleine anliegen, aus der Beitragspflicht ausscheiden und dort angefallene Rechnungen, z.B. für teure Stützbauwerke, bei den beitragsfähigen Kosten keine Berücksichtigung finden.
Hierdurch hat sich der zu zahlende Straßenbaubeitrag für die Anlieger auf inzwischen unter 200.000 Euro vermindert; die Versendung der Beitragsbescheide wird im Laufe des Februar 2015 erfolgen mit einem Zahlungsziel von acht Wochen, das damit doppelt so lang ist, wie sonst üblich. Damit soll aus Sicht der Stadt Jena der besonderen Situation der Anlieger in Wöllnitz Rechnung getragen werden. Siehe heirzu auch das Schreiben der OTBMin von Wöllnitz..