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Neues zur Beitragserhebung im „Pennickental“: Einige Kostenreduzierungen – Straßenbaubeiträge
Allgemein

Neues zur Beitragserhebung im „Pennickental“: Einige Kostenreduzierungen

Die neu gebaute Straße Pennickental am Teich in Woellnitz - Foto © Stadt Jena KSJ
Die neu gebaute Straße „Pennickental“ am Teich in Wöllnitz – Foto © Stadt Jena KSJ
Straße Pennickental - Innenbereich gruen - Aussenbereich blau - Abbildung © Kartenwerk der Stadt Jena - Grafik © KSJ
Straße Pennickental: Innenbereich-Teilstrecke = grün / Aussenbereich-Teilstrecke = blau – Abbildung © Kartenwerk der Stadt Jena – Grafik © KSJ

Wenn die Anlieger der Straße „Pennickental“ in Wöllnitz dieser Tage Post von der Stadt Jena bekommen, dann ist dies das inzwischen dritte Informationsschreiben zu den zu erwartenden Beitragshöhen.

In den letzten Monaten hat die Abteilung Beiträge, entsprechend der Zusage des Oberbürgermeisters der Stadt Jena an die dortige Bürgerinitiative, in der Kommentierung und Rechsprechung zum Straßenbaubeitragsrecht nach Entscheidungen und Lösungen in der Beitragsangelegenheit gesucht, die einerseits die Anforderungen einer gesetzeskonformen Vorgehensweise erfüllen, es andererseits erlauben, Kostenbestandteile nicht zu veranlagen oder aus den beitragsfähigen Kosten herauszurechnen, die zumindest nicht eindeutig beitragswirksam sind. Natürlich hat eine solche Betrachtungswiese auch Risiken, denn im Falle von Rechtsstreiten, die vor den Thüringer Verwaltungsgerichten in Gera (= zuständig für Klagen zur Beitragserhebung in Jena) oder Weimar (= letztinstanzliches Oberverwaltungsgericht) anhängig sind, kann dies immer dazu führen, dass die Verwaltungsrichter solche Kosten wieder in dem umlagefähigen Aufwand einbeziehen – jedenfalls dann, wenn dies aus deren Sicht gerechtfertigt erscheint.

Strassenleuchte im unteren Teil der Strasse Pennickental - Foto © Stadt Jena KSJ
Straßenleuchte im unteren Teil der Straße „Pennickental“ – Foto © Stadt Jena KSJ

Zu den reduzierten Kosten im „Pennikental“ gehören u.a. solche der Straßenbeleuchtung (= dort wurde nur der notwendige Mindestaufwand für eine sog. „normalerweise übliche“ Beleuchtung angesetzt) und der Straßenentwässerung (= hier wurden überhaupt gar keine Anteile der speziellen „Bachverrohrung“ des Pennickenbachs in die umzulegenden Kosten aufgenommen).

Was die Ausbaustrecke der Straße angeht, so wurden hier aufgrund neuester Rechtsprechung verschiedener Verwaltungsgerichte ausschließlich Kostenbestandteile der im Innenbereich der Ortssatzung liegenden Bereiche der Straße berücksichtigt. Dies hat die Auswirkung, dass der obere Teil der Straße (in der Abbildung links in blau dargestellt) kostenmäßig allein zu Lasten der Stadt Jena geht. Das bedeutet, dass Grundstücke, die hier alleine anliegen, aus der Beitragspflicht ausscheiden und dort angefallene Rechnungen, z.B. für teure Stützbauwerke, bei den beitragsfähigen Kosten keine Berücksichtigung finden.

Hierdurch hat sich der zu zahlende Straßenbaubeitrag für die Anlieger auf inzwischen unter 200.000 Euro vermindert; die Versendung der Beitragsbescheide wird im Laufe des Februar 2015 erfolgen mit einem Zahlungsziel von acht Wochen, das damit doppelt so lang ist, wie sonst üblich. Damit soll aus Sicht der Stadt Jena der besonderen Situation der Anlieger in Wöllnitz Rechnung getragen werden. Siehe heirzu auch das Schreiben der OTBMin von Wöllnitz..

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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