Nachweise für die Fahrtkostenerstattung im Schuljahr 2019/2020
Seit diesem Schuljahr müssen Antragsteller, die eine Übernahme der Fahrtkosten bei der Schulverwaltung beantragen, die entstandenen Kosten für die Schülerbeförderung nachweisen. Die Nachweise müssen der Schulverwaltung bis spätestens 30.04.2020 vorgelegt werden.
Folgende Nachweise werden anerkannt:
- Einzelfahrscheine / Tageskarten / Wochenkarten / Monatskarten / 4-Fahrten-Karten für den Jenaer nahverkehr (diese sind immer aufgeklebt einzureichen)
- Abo-Karten für den Jenaer nahverkehr (Nachweis durch Anschreiben des Jenaer nahverkehrs, Kopie der Karte bzw. Kontoauszug mit Buchungen o.ä.)
- Vorlage des KFZ-Fahrtenbuches (Fahrten im Rahmen des Schulwegs müssen zweifelsfrei erkennbar sein)
Es kann nur der günstigste Tarif des Jenaer nahverkehrs für den Bewilligungszeitraum erstattet werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Bescheid.