Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
Arbeitserlaubnis: Beantragung des Aufenthaltstitels
Mithilfe der Prüfung der Agentur für Arbeit kann einem Einwanderndem ein Aufenthaltstitel erteilt werden, mit welchem ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt wird. Mit der Ersterteilung ist auch die Prüfung verbunden, ob ein Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses besteht.
Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Vorschriften wie bei einer Ersterteilung, deshalb werden die gleichen Unterlagen wie für die Erstbeantragung benötigt.
Details
Informationen zur Arbeitserlaubnis
Wie die Arbeitserlaubnis ausfällt und welche Auflagen damit verbunden sind, geht aus dem Wortlaut der Aufenthaltserlaubnis hervor. Aus diesem Grund muss jeder Aufenthaltstitel erkennen lassen, ob eine Arbeitstätigkeit erlaubt ist. Die Beschäftigung von Einwandernden orientiert sich an den Anforderungen des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Dabei werden die aktuellen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt.
Der Antrag auf eine Erlaubnis einer Beschäftigung kann nur für einen bestimmten Arbeitsplatz gestellt werden. Das heißt, es muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen. Dabei muss es sich in der Regel um eine Beschäftigung handeln, die eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium erfordert.
Um als Fachkraft im Sinne des Aufenthaltsgesetzes zu gelten, ist ein Nachweis der Anerkennung der ausländischen Qualifikation (Berufsausbildung oder Studium) in Deutschland erforderlich. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf Make it in Germany.
Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
Seit 2005 werden von der Arbeitsagentur für Arbeitnehmer keine gesonderten Arbeitsgenehmigungen mehr ausgestellt. Ob eine Arbeitserlaubnis besteht, ergibt sich bereits aus dem Aufenthaltstitel. Lautet der Eintrag im Aufenthaltstitel "Erwerbstätigkeit gestattet", ist jegliche Erwerbstätigkeit erlaubt. Dazu zählt ein Arbeitnehmerverhältnis aber auch eine selbstständige Tätigkeit.
Für die Bearbeitung des Antrages muss das konkrete Arbeitsplatzangebot vorliegen. Dazu muss der Arbeitgeber das Formblatt Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ausfüllen.
Vor einer Entscheidung über die Arbeitserlaubnis muss die Ausländerbehörde grundsätzlich die zuständige Agentur für Arbeit informieren. Die Agentur für Arbeit prüft in der Regel, ob für die beabsichtigte Beschäftigung Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, welche ein Vorrecht haben. Dieses Verfahren kann bis zu sechs Wochen dauern.
Aufenthaltstitel zur selbständigen Tätigkeit
Ein Aufenthaltstitel zum Zwecke der selbständigen Tätigkeit berechtigt zur Ausübung der darin aufgeführten Erwerbstätigkeit.
Ablauf/Fristen
Die Ausländerbehörde der Stadt Jena hat ihre Bearbeitungsabläufe umgestellt. Um die Wartezeiten auf Termine und Aufenthaltstitel zu verkürzen, werden zukünftig alle Anträge ohne persönliche Vorsprache geprüft. Daher ist keine Buchung eines persönlichen Vorsprachetermins mehr nötig.
Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.
Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.
Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.
Unterlagen
Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung – Welche Unterlagen werden benötigt
- ausgefülltes Antragsformular
- reisepass
- Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers)
- Krankenversicherungsnachweis
- Lohn- oder Gehaltsbescheinigung (falls schon vorhanden)
- Qualifikationsnachweis (beispielsweise Facharbeiterbrief, Hochschulabschluss)
- bei ausländischem Abschluss Nachweis über dessen Anerkennung in Deutschland
- konkretes Arbeitsplatzangebot (vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis)
- unterschriebenes Belehrungsblatt
- ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis
Terminvereinbarung ist notwendig.
Gebühren
Leistungen | Gebühren |
---|---|
Ausstellung Fiktionsbescheinigung |
13,00 € |
Erteilung Aufenthaltserlaubnis |
100,00 € |
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis 3 Monate |
96,00 € |
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate |
93,00 € |
Änderung Aufenthaltserlaubnis incl. Verlängerung | 98,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Frau Baumann | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3362 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Kaiser | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3350 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Kaßler | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3748 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Scharf | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3768 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Alex | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3351 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Oertel | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3367 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Ritter | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3357 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Rudolph | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3356 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Stein | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3745 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Kurch | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3496 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Pihl | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3764 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Rothe | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3766 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Schmiedel | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3359 Fax: 0049 3641 49-3769 |