Deregister apartment
Ihre Nebenwohnung können Sie bei der Gemeinde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes abmelden. Ihren Wegzug ins Ausland melden Sie bitte Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.
Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist es nicht mehr erforderlich sich abzumelden. Es genügt die anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes, die die bisherige Meldebehörde verständigt.
Details
If the main residence is moved abroad, the obligation to deregister, stating the future address (if known), remains as before. Likewise, a secondary residence must be deregistered if it is given up without replacement.
Since 01.11.2015, a housing provider's confirmation of departure must be submitted when deregistering. Please contact your landlord for this purpose.
Ablauf/Fristen
Antragstellung
Per E-Mail
Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie per E-Mail an bs-antrag@jena.de beantragen. Die Meldebestätigung wird Ihnen zugesandt.
Folgende eingescannte Unterlagen sind der E-Mail als Anhang beizufügen:
- Formular zur Abmeldung bei der Meldebehörde (siehe Links)
- Personalausweis (beidseitig) und/oder Reisepass
Persönliche Vorsprache
Mit Terminvereinbarung können Sie die Abmeldung der Nebenwohnung sowie die Abmeldung ins Ausland persönlich im Bürgerservice beantragen.
Documents
- Identity card or passport - Please note the validity of your document.
- Housing provider confirmation for moving out
Opening hours
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
---|---|---|
September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.
Legal basis
- Federal Registration Act (BMG)
Contact
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen |
Citizen service team |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |