Bestattungskostenübernahme
Bestattungskosten können auf Antrag vom Sozialhilfeträger übernommen werden.
Durch die Übernahme der Bestattungskosten soll der Verpflichtete in die Lage versetzt werden, eine schlichte, aber würdevolle Bestattung des Verstorbenen in Auftrag zu geben, obwohl der Nachlass nicht ausreicht und ihm selbst die Kostentragung nicht oder nicht in voller Höhe zuzumuten ist.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr |
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Grünewald | Teamleiterin Team Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege |
E-Mail: gruenewa@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4640 Fax: 0049 3641 49-4604 |