Waffenschein und Waffenbesitzkarte
Großer und kleiner Waffenschein und Waffenbesitzkarte – Waffenrechtliche Erlaubnisse
Waffenrechtliche Erlaubnisse sind grundsätzlich erforderlich für den Erwerb, Besitz und das Führen von Schusswaffen und den Erwerb und Besitz von Munition. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnissen zählen unter anderem:
- Waffenbesitzkarten (WBK: grün, gelb und rot)
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Kleiner Waffenschein
- Verbringungserlaubnisse
Der Erwerb und das Überlassen von Schusswaffen sind innerhalb von 2 Wochen zu melden. Bitte nutzen Sie dafür die Antrags- und Anzeigeformulare (-> formulare).
Details
Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Seit dem 25.07.2009 sind die Waffenbehörden – in Thüringen die kreisfreien Städte und Landratsämter – ermächtigt und verpflichtet, die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition bei den waffenrechtlichen Erlaubnisinhabern vor Ort zu kontrollieren (vgl. § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG).
Die Jenaer Waffenbehörde wird dabei ab sofort von geschulten Mitarbeitern im Vollzugsdienst unterstützt. Ebenso wie der Bereich Waffenrecht ist auch dieser dem Fachdienst Kommunale Ordnung zugeordnet. Die Mitarbeiter können sich durch den auf ihren Namen ausgestellten Vollzugsdienstausweis mit Lichtbild ausweisen.
Unterlagen
Produkt | mitzubringende Unterlagen |
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Sportschützen grüne oder gelbe WBK | Bedürfnis, Sachkundenachweis, Personalausweis, Schießbuch, Mitgliedsnachweis Schützenverein |
Jäger grüne WBK | gültiger Jagdschein, Personalausweis, Waffendaten (z. B. durch Kaufvertrag, Rechnung) |
Sportschützen Erwerbsberechtigung | Bedürfnis, grüne WBK |
Jäger Erwerbsberechtigung (max. 2 Kurzwaffen) | grüne WBK |
Anzeige Erwerb einer Waffe | Erwerbsberechtigung (Voreintrag) - grüne WBK, Jäger Langwaffen ohne Voreintrag, gelbe WBK ohne Voreintrag (Einzellader, Repetierbüchsen, Vorderlader), Waffen- und Überlasserdaten (z. B. Kaufvertrag, Rechnung, Kopie WBK) |
Anzeige Überlassen einer Waffe | Waffendaten der Waffe, Daten des Empfängers inkl. Erwerbsberechtigung (z. B. Kaufvertrag, Kopie WBK) |
Europäischer Feuerwaffenpass | Lichtbild |
Kleiner Waffenschein |
Personalausweis |
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Hinweise
Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Ansprechpartner.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Sportschützen - grüne WBK | 40,90 € |
Sportschützen - gelbe WBK | 56,24 € |
Jäger - grüne WBK | 25,56 € |
Antrag auf Erwerbsberechtigung | 40,90 € |
Munitionserwerbsberechtigung | 25,56 € |
Anzeige Erwerb einer Waffe | 12,78 € |
Anzeige Erwerb Langwaffen auf Jagdschein | 17,90 € |
Anzeige Überlassen einer Waffe | 12,78 € |
Europäischer Feuerwaffenpass - Erstausstellung | 40,90 € |
Europäischer Feuerwaffenpass - Verlängerung / Änderung | 10,23 € |
Kleiner Waffenschein | 50,00 € |
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Ziegler | Sachbearbeiterin Waffenrecht Team Kommunale Sicherheit |
E-Mail: waffen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2507 Fax: 0049 3641 49-2533 Raum: 01.01_15 |