Es sei die Frage gestattet (bevor sie ans Thüringer Landesverwaltungsamt gerichtet wird!), ob die Sperrung der Spielplätze VOR Inkrafttreten der dafür notwendigen Rechtsgrundlage nicht als Verwaltungshandeln ohne/gegen erforderliche Rechtsgrundlage gesehen werden kann.
Liebe Lichtstadt, ohne Frage ist die termingerechte Sperrung der Spielplätze schwierig, wenn man nicht zu zeitig anfängt. Aber die Akzeptanz irgendwelcher Maßnahmen wächst auch durch die richtige Anwendung der Rechtsgrundlagen! Soviel Kritik sollte erlaubt sein und auch an der "Zensur" des Mängelmelderteams vorbeikommen.
Es sei die Frage gestattet …
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