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Ehemalige Schießbahn Jena zwätzen

26.05.2023

Stadt nimmt Schutz der Anwohnenden vor gefährlichen Belastungen ernst

Benötigter Sanierungsplan zur weiteren Entscheidung an der ehemaligen Schießbahn zwätzen beauftragt

Im September 2019 wurde der Fachdienst Umweltschutz darüber informiert, dass ein Anwohner aus dem Wohngebiet Himmelreich eigenständig eine Bodenprobe auf dem ehemaligen Schießplatzgelände entnommen hat. Diese wies hohe Belastungen insbesondere beim Parameter Blei auf.

In Abstimmung mit der Oberen Bodenschutzbehörde wurde daraufhin die AFRY Deutschland GmbH durch den Fachdienst Umweltschutz mit der Durchführung einer historischen Erkundung und anschließender orientierenden Altlastenuntersuchung beauftragt. Im Ergebnis wurden in Teilbereichen erhebliche Überschreitungen der Prüfwerte nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung festgestellt und somit der vorliegende Altlastenverdacht bestätigt. Als kurzfristige Gefahrenabwehrmaßnahme wurde die Errichtung eines Zaunes notwendig.

Der Ortsteilbürgermeister wurde persönlich und die Öffentlichkeit in Form einer Pressemitteilung durch die Stadtverwaltung über die notwendig gewordene Sicherungsmaßnahme des Standortes informiert.

Altlastenfachliche Detailuntersuchung der Kontaminationsbereiche

Gemäß der Systematik der Altlastenbearbeitung nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) war im nächsten Schritt eine altlastenfachliche Detailuntersuchung durchzuführen. Ziel dieser weiterführenden Untersuchung war die räumliche Abgrenzung der in der orientierenden Untersuchung festgestellten Kontaminationsbereiche. Hierzu wurde die JENA-GEOS-Ingenieurbüro GmbH mit der Durchführung der notwendigen Arbeiten beauftragt. Das entsprechende Gutachten wurde im Januar 2023 fertiggestellt. Im Ergebnis wurden die in den vorhergehenden Untersuchungen festgestellten Kontaminationen nochmals gutachterlich bestätigt.

Sanierung mittels Bodenaushub notwendig

Dementsprechend liegt am Standort eine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden-Mensch vor. Eine Gefährdung für das Grundwasser konnte hingegen ausgeschlossen werden. Als Gefahrenabwehrmaßnahme wird durch den Gutachter ebenfalls die Errichtung eines Zaunes zur Unterbrechung der freien Zugänglichkeit empfohlen. Weiterhin konnten im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die belasteten Bereiche horizontal und vertikal abgrenzt und so drei Sanierungszonen mit einer Gesamtfläche von ca. 3.000 m² identifiziert werden, für die eine Sanierung mittels Bodenaushub notwendig wird. Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass auf dem gesamten Gelände Munition im Boden liegt, welche ebenfalls eine potentielle Gefahr  darstellt. Daher wird eine Delaborierung – d.h. das Aufspüren und Entfernen von Munition – für die vollständige Waldfläche geprüft.

Gefahr durch Militärische Hinterlassenschaften

Weiterhin stellen die zunehmend verfallenen militärischen Hinterlassenschaften eine akute Gefahr dar. Die Prallwände am Ende der Schießbahnen wurden aus Ziegeln errichtet. Die Feuchtigkeit und Frosteinwirkungen haben dazu geführt, dass sich einzelne Ziegel, bis hin zu ganzen Abschnitten der Bauwerke, ablösen und abstürzen können. Auch aus der Verkehrssicherungspflicht muss hier also gehandelt werden.

Zur Vorbereitung einer späteren Sanierung ist die Erstellung eines Sanierungsplanes erforderlich. Dieser liegt derzeit noch nicht vor - die Stadtverwaltung bereitet momentan die Ausschreibung der entsprechenden Planungsleistung vor. Der Sanierungsplan wird sich mit organisatorischen Fragestellungen wie Technikeinsatz, Zuwegungen, Flächen für Baustelleneinrichtung, Koordination der vorhergehenden Kampfmittelfreisuche etc. beschäftigen und die erwartbaren Sanierungskosten einschätzen. Aufgrund des dichten Bewuchses werden zur Herstellung der Baufreiheit in jedem Fall Baumfällungen nötig, über dessen Ausmaß zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage getroffen werden kann.

Erst nach Durchführung der Sanierung sind aus bodenschutzrechtlicher Sicht die bestehenden Gefährdungen beseitigt und ein Rückbau des Zaunes möglich.

Hintergrund

Bei dem Schießplatz handelt es sich um eine im Zeitraum von ca. 1930 bis 1953 ehemals militärisch genutzte Fläche. Auch im Anschluss wurde das Areal weiterhin unter anderem durch die Sowjetarmee genutzt. Spätestens seit Beginn der 1990er Jahre ist die Fläche ungenutzt und wurde der natürlichen Sukzession überlassen, so dass heute ein kleiner Wald entstanden ist.

Der Standort des ehemaligen Schießplatz zwätzen ist aufgrund seiner Vornutzung im Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS)  registriert. Es handelt sich um ein Grundstück im Eigentum der Stadt Jena. Gemäß § 11 Thüringer Bodenschutzgesetz liegt in diesem Fall die Zuständigkeit bei der Oberen Bodenschutzbehörde des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).

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